Privatinsolvenz Salzburg

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Privatinsolvenz in Salzburg – Ihr Weg aus den Schulden

Privatinsolvenz Salzburg – Eine Privatinsolvenz ist oft der letzte, aber notwendige Schritt, um sich aus einer ausweglosen finanziellen Lage zu befreien. In Salzburg unterstützen wir Sie kompetent und diskret auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben. Unsere erfahrenen Berater analysieren Ihre Situation, entwickeln eine individuelle Strategie und begleiten Sie durch den gesamten Insolvenzprozess – vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung. Ziel ist es, Ihnen nach 12 Monaten einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern, erstellen alle notwendigen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen vor dem Insolvenzgericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und regionale Erfahrung in Salzburg, Privatinsolvenz Salzburg. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständige – wir finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch. Denn der Weg aus den Schulden beginnt mit dem ersten Schritt.

EU-Insolvenz – Schuldenfrei durch die europäische Entschuldungslösung, Privatinsolvenz Salzburg

Die EU-Insolvenz bietet EU-Bürgern, darunter auch Österreicher und Deutsche, eine rechtskonforme Möglichkeit, sich von überwältigenden Schulden zu befreien und einen neuen finanziellen Start innerhalb der Europäischen Union zu wagen. Dieses Verfahren basiert auf der EU-Richtlinie zur Restschuldbefreiung, die seit 2019 gültig ist, und wurde geschaffen, um überschuldeten Personen einen echten zweiten wirtschaftlichen Neuanfang (Second Chance) zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu nationalen Insolvenzverfahren wie der Privatinsolvenz in Österreich oder Deutschland kann die EU-Insolvenz oft schneller, effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand zum Ziel führen. Dabei steht stets die Entlastung des Schuldners und die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit im Fokus.

Ihre Vorteile der EU-Insolvenz im Überblick:

  • Rechtskonforme und EU-weit anerkannte Entschuldung
  • Verkürzte Verfahrensdauer (oft innerhalb von 12 Monaten)
  • Keine rechtlichen Nachteile oder Strafbarkeit
  • Volle Legalität durch die EU-Verordnung
  • Schutz Ihrer Bürgerrechte innerhalb der Europäischen Union

Die Durchführung einer EU-Insolvenz ist gesetzlich erlaubtnicht strafbar und moralisch vertretbar. Sie basiert auf klaren europäischen Rechtsgrundlagen und respektiert nationale Steuervorschriften und Landesverordnungen. Das Verfahren schützt Ihre Rechte als mündiger EU-Bürger – völlig legal und transparent.

Werfen Sie einen Blick auf unsere Webseite – dort finden Sie umfassende Informationen, Vergleiche und Praxisbeispiele. Schnell werden Sie feststellen, dass die EU-Insolvenz in vielen Fällen eine vorteilhaftere Alternative zur Privatinsolvenz im Heimatland darstellt.

EU-Insolvenz: Kein Straftatbestand – Keine Insolvenzverschleppung oder Betrug, -die Privatinsolvenz Salzburg-

Viele Schuldner fragen sich, ob ein Insolvenzverfahren im EU-Ausland rechtlich sicher ist oder ob der Vorwurf des Insolvenzbetrugs droht. Die klare Antwort: Nein.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Insolvenzbetrug” weder im Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland noch in der Insolvenzordnung (InsO) rechtlich verankert ist. Es gibt keinen Straftatbestand, der den Umzug eines Schuldners ins Ausland mit dem Ziel, dort ein Insolvenzverfahren durchzuführen, unter Strafe stellt.

Wichtig für Betroffene bei der Privatinsolvenz Salzburg:

  • Es handelt sich nicht um Insolvenzverschleppung oder Betrug

  • Die EU-Verordnung schützt den freien Personenverkehr innerhalb Europas

  • Ein EU-konformes Insolvenzverfahren ist legal und sicher

  • Es liegt keine strafrechtlich relevante Handlung vor

Der Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat zur Abwicklung einer Insolvenz ist daher grundsätzlich nicht rechtswidrig, sofern der Schuldner sich an die bestehenden rechtlichen Vorschriften hält.

Die Rechte der Gläubiger bleiben gewahrt

Gemäß der geltenden Rechtsprechung und den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union werden die Rechte der Gläubiger durch eine Insolvenz im Ausland nicht beeinträchtigt. Beispielhaft sei die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland genannt. Gläubiger haben hierbei die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens anzumelden, auch wenn dieses im Ausland abgewickelt wird.

Zudem ist eine kürzere Verfahrensdauer, wie sie in einigen EU-Staaten vorgesehen ist, kein Nachteil für die Gläubiger. Sie erhalten dieselben Rechte zur Forderungsanmeldung und -durchsetzung wie im Herkunftsland des Schuldners.

Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU

Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern gemäß Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in jedem Mitgliedstaat der EU aufzuhalten und dort seine wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu verfolgen. Dieses Recht umfasst auch die Wahl des Landes, in dem ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein fundamentales Prinzip, das allen Bürgern der Union universell zusteht. Es gibt keine gesetzlichen Ausschlüsse, die dieses Recht in Bezug auf Insolvenzverfahren einschränken würden.

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Selbstverständlich bleibt Voraussetzung, dass sich der Schuldner an die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes hält. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Lebensmittelpunkt (“Center of Main Interests” oder COMI genannt) und die Einhaltung der jeweiligen nationalen Insolvenzvorschriften. Der Hauptwohnsitz während der Insolvenz ist Irland und nicht Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien usw.

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