Privatinsolvenz

Privatinsolvenz: Sie werden nach 12 Monaten wieder schuldenfrei sein.
Privatinsolvenz: Wenn Sie aber den Weg, den Ihnen die Kanzlei GlobeX & Partner GmbH vorgibt gehen, werden Sie in 12 Monaten schon wieder schuldenfrei sein und die finanzielle Freiheit wiedererlangen.

Professionelle Beratung und Abwicklung Ihrer Privatinsolvenz – Schritt für Schritt zur Restschuldbefreiung

Warum Privatinsolvenz? Ihre Chance auf einen finanziellen Neuanfang

Eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) stellt für viele Betroffene den letzten Ausweg aus der Überschuldung dar. Wenn Verhandlungen mit Gläubigern scheitern und keine außergerichtliche Schuldenbereinigung mehr möglich ist, eröffnet das Insolvenzverfahren gemäß der Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit, nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel sechs Jahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Damit können Sie trotz negativer Bonität wieder Fuß fassen und einen schuldenfreien Neuanfang starten.

Hauptvorteile der Privatinsolvenz auf einen Blick:

  • Restschuldbefreiung nach Abschluss der Wohlverhaltensphase

  • Schutz vor Zwangsvollstreckungen und Pfändungen

  • Rechtlicher Neuanfang ohne Altlasten

  • Klare Fristen und transparenter Ablauf

Unser Beratungsangebot: Ganzheitlich, individuell, professionell

1. Erstgespräch: Analyse Ihrer finanziellen Situation

Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Schuldenlast, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Ihre bisher unternommenen Maßnahmen der Schuldenregulierung. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Privatinsolvenz oder alternative Verfahren (z. B. außergerichtlicher Schuldenvergleich, Ratenzahlungsvereinbarungen) infrage kommen.

Inhalte des Erstgesprächs:

  • Übersicht über Gläubiger und Forderungen

  • Prüfung Ihrer Berechtigung zur Privatinsolvenz

  • Erläuterung aller Verfahrensschritte und Risiken

  • Individuelle Erfolgsprognose

2. Außergerichtliche Einigung: Zwischenlösung ohne Gericht

Bevor wir das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, versuchen wir eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. In dieser Phase verhandeln wir mit Ihren Gläubigern über Stundungen, Ratenzahlungen oder Forderungsverzichte. Eine erfolgreiche Einigung kann den Weg zur Privatinsolvenz verkürzen oder ganz obsolet machen.

Ziele der außergerichtlichen Einigung bei der Privatinsolvenz:

  • Reduktion der Gesamtforderung

  • Verlängerung von Zahlungsfristen

  • Vermeidung des Insolvenzverfahrens

3. Insolvenzantrag und Verfahrenseinleitung

Erfolgt keine Einigung, stellen wir den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Wir übernehmen sämtliche Formalitäten und reichen alle notwendigen Unterlagen ein:

  • Vermögensübersicht (Vermögensnachweis)

  • Schuldenverzeichnis mit Gläubigerangaben

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate

  • Nachweis über Bemühungen zur Schuldenbereinigung

Nach Antragstellung wird ein Treuhänder bestellt, der das Verfahren überwacht und Ihnen als Ansprechpartner dient.

Das Insolvenzverfahren im Detail

1. Eröffnungsprüfung durch das Insolvenzgericht

Das Gericht prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Liquiditätsverhältnisse. Stimmen alle Voraussetzungen, wird das Verfahren eröffnet und Ihre pfändbaren Vermögenswerte gehen in die Insolvenzmasse ein.

2. Wohlverhaltensphase: 3 bis 6 Jahre auf dem Weg zur Restschuldbefreiung

Nach Eröffnung folgt die gesetzlich vorgeschriebene Wohlverhaltensphase (Verbraucherinsolvenzrecht). Während dieser Zeit müssen Sie:

  • Pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen

  • Gehaltsabtretungserklärung und Mitwirkungspflichten strikt einhalten

  • Kein neues pfändbares Vermögen anhäufen

  • Keine Pflichtverletzungen begehen (z. B. Zahlungsausfälle, Verheimlichung von Vermögen)

Bei erfolgreicher Durchführung enden Ihre verbleibenden Verbindlichkeiten mit der Restschuldbefreiung, und Ihr Name verschwindet aus Schuldnerregistern.

3. Restschuldbefreiung und Neuanfang

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase beantragen wir für Sie die Restschuldbefreiung. Sobald der Gerichtsbeschluss vorliegt, sind die restlichen Schulden aufgehoben: Sie starten frisch und schuldenfrei in eine neue finanzielle Zukunft.

So profitieren Sie von unserer Insolvenzberatung

  1. Rechtssicherheit & Transparenz
    Wir erläutern Ihnen verständlich alle Verfahrensschritte und Fristen – Sie behalten stets den Überblick.

  2. Kompetente Verhandlungsführung
    Unsere Erfahrung mit Gläubigern sorgt für bestmögliche außergerichtliche Ergebnisse.

  3. Individuelle Betreuung
    Jeder Kunde erhält eine maßgeschneiderte Strategie, die zu seiner persönlichen Situation passt.

  4. Rundum-Service
    Von der Dokumentenbeschaffung bis zum Antrag übernehmen wir alle Formalitäten für Sie.

  5. Online & Vor-Ort
    Flexible Beratungstermine, sowohl digital per Videokonferenz als auch persönlich in unserer Kanzlei.

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

 

Jetzt Termin vereinbaren und schuldenfrei werden!

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

 

Das gesamte Verfahren inklusive Wohlverhaltensphase beträgt in der Regel 3 bis 6 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden.

 

Welche Kosten fallen an?

 

Die Kosten variieren je nach Verfahrensergebnis und Höhe der Insolvenzmasse. Sie setzen sich aus Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen, die in Raten aus Ihren Mitteln bezahlt werden können.

 

Kann ich meinen Führerschein verlieren?

 

Eine Privatinsolvenz hat keine direkten Auswirkungen auf den Führerschein. Sie sind lediglich verpflichtet, pfändbares Einkommen abzugeben.

 

Was passiert mit meinem Auto?

 

Ein Auto kann nur dann in die Insolvenzmasse fallen, wenn es einen Verkaufswert oberhalb der Pfändungsfreigrenze besitzt. Meist bleibt ein gebrauchter Pkw unberührt.

 

Habe ich Einschränkungen im Berufsleben?

 

Grundsätzlich nicht. Durch die Restschuldbefreiung erlangen Sie Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit zurück. Ausnahmen betreffen bestimmte Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater), die berufsspezifische Zulassungsvoraussetzungen beachten müssen.

 

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