Privatinsolvenz Heilbronn

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Privatinsolvenz in Heilbronn – Ihr Weg aus den Schulden

Privatinsolvenz Heilbronn – Schuldenfrei leben in 12 Monaten, 100% legal und rechtssicher

Wenn finanzielle Sorgen den Alltag bestimmen, kann eine Privatinsolvenz in Heilbronn der entscheidende Schritt sein, um wieder durchzuatmen. Wir helfen Ihnen dabei, einen klaren Weg aus der Überschuldung zu finden – vertraulich, erfahren und zielgerichtet. Unser Team unterstützt Sie vom ersten Kontakt an mit einer strukturierten Vorgehensweise, um Ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.

Nach einer ausführlichen Analyse Ihrer Lage entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Insolvenzstrategie. Vom außergerichtlichen Schuldenvergleich bis hin zur Restschuldbefreiung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Unser Ziel: Ihnen in nur 12 Monaten einen echten Neustart zu ermöglichen – frei von Altlasten.

Dabei kümmern wir uns um die gesamte Kommunikation mit Gläubigern, die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und regionale Erfahrung in Heilbronn. Egal ob Sie angestellt sind, selbstständig oder in einer anderen Lebenssituation – wir finden gemeinsam einen Weg, der zu Ihnen passt.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren – und den ersten Schritt in Richtung Schuldenfreiheit gehen.

Die EU-Insolvenz ist ein ähnliches Verfahren, das überschuldeten Personen aus der Europäischen Union (EU-Bürger-auch Deutsche) die Möglichkeit bietet, ihre Schulden zu regulieren und einen finanziellen Neuanfang zu beginnen. Dieses Verfahren basiert auf einer EU-Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft trat und darauf abzielt überschuldeten Verbrauchern eine zweite Chance (2nd Chance) zu ermöglichen. www.kanzlei-globex.eu/was-ist-eine-eu-insolvenz

Das Verfahren bietet Schuldnern die Möglichkeit, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien und einen Neuanfang zu wagen, ohne dauerhaft in der Schuldenfalle gefangen zu bleiben.

Schauen Sie sich auf unserer Homepage um, Sie werden einiges zu Ihrem Thema finden, und schnell erkennen, das die EU-Insolvenz um ein Vielfaches besser ist als die angebotene Privatinsolvenz in Ihrem eigenen Heimatland wie z.B. Deutschland oder Österreich. www.kanzlei-globex.eu/eu-insolvenzvergleich

Eine EU-Insolvenz ist auf jeden Fall legal und rechtssicher! Die Privatinsolvenz Heilbronn.

Einen Straftatbestand hinsichtlich der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens gibt es nicht. Eine EU-Insolvenz ist somit nicht illegal oder ethisch verwerflich. Sie verstößt gegen kein Gesetz. Vielmehr gibt es für die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens eine durch die EU erlassene Verordnung, welche Ihre Rechte als freier und mündiger EU-Bürger schützt. Daher kann eine EU-Insolvenz, sofern sie innerhalb der EU-Verordnung der jeweils gültigen Landesverordnungen sowie Steuervorschriften erfolgt, nicht illegal sein.

Kein Tatbestand des Insolvenzbetrugs! -Privatinsolvenz Heilbronn-

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Insolvenzbetrug” weder im Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland noch in der Insolvenzordnung (InsO) rechtlich verankert ist. Es gibt keinen Straftatbestand, der den Umzug eines Schuldners ins Ausland mit dem Ziel, dort ein Insolvenzverfahren durchzuführen, unter Strafe stellt.

Der Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat zur Abwicklung einer Insolvenz ist daher grundsätzlich nicht rechtswidrig, sofern der Schuldner sich an die bestehenden rechtlichen Vorschriften hält.

Die Rechte der Gläubiger bleiben gewahrt

Gemäß der geltenden Rechtsprechung und den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union werden die Rechte der Gläubiger durch eine Insolvenz im Ausland nicht beeinträchtigt. Beispielhaft sei die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland genannt. Gläubiger haben hierbei die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens anzumelden, auch wenn dieses im Ausland abgewickelt wird.

Zudem ist eine kürzere Verfahrensdauer, wie sie in einigen EU-Staaten vorgesehen ist, kein Nachteil für die Gläubiger. Sie erhalten dieselben Rechte zur Forderungsanmeldung und -durchsetzung wie im Herkunftsland des Schuldners.

Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU

Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern gemäß Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in jedem Mitgliedstaat der EU aufzuhalten und dort seine wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu verfolgen. Dieses Recht umfasst auch die Wahl des Landes, in dem ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein fundamentales Prinzip, das allen Bürgern der Union universell zusteht. Es gibt keine gesetzlichen Ausschlüsse, die dieses Recht in Bezug auf Insolvenzverfahren einschränken würden. www.fidex.ltd

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Selbstverständlich bleibt Voraussetzung, dass sich der Schuldner an die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes hält. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Lebensmittelpunkt (“Center of Main Interests” oder COMI genannt) und die Einhaltung der jeweiligen nationalen Insolvenzvorschriften. Der Hauptwohnsitz während der Insolvenz ist Irland und nicht Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien usw.

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