Privatinsolvenz Darmstadt

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Sie erhalten nach 12 Monaten Ihre finanzielle Freiheit wieder zurück.

Privatinsolvenz in Darmstadt – Ihr Weg aus den Schulden

Privatinsolvenz Darmstadt – Eine Privatinsolvenz ist oft der letzte, aber notwendige Schritt, um sich aus einer ausweglosen finanziellen Lage zu befreien. In Darmstadt unterstützen wir Sie kompetent und diskret auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben. Unsere erfahrenen Berater analysieren Ihre Situation, entwickeln eine individuelle Strategie und begleiten Sie durch den gesamten Insolvenzprozess – vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung. Ziel ist es, Ihnen nach 12 Monaten einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern, erstellen alle notwendigen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen vor dem Insolvenzgericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und regionale Erfahrung in Darmstadt. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständige – wir finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch. Denn der Weg aus den Schulden beginnt mit dem ersten Schritt.

Die EU-Insolvenz ist ein ähnliches Verfahren, das überschuldeten Personen aus der Europäischen Union (EU-Bürger-auch Deutsche) die Möglichkeit bietet, ihre Schulden zu regulieren und einen finanziellen Neuanfang zu beginnen. Dieses Verfahren basiert auf einer EU-Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft trat und darauf abzielt überschuldeten Verbrauchern eine zweite Chance (2nd Chance) zu ermöglichen.

Das Verfahren bietet Schuldnern die Möglichkeit, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien und einen Neuanfang zu wagen, ohne dauerhaft in der Schuldenfalle gefangen zu bleiben.

Schauen Sie sich auf unserer Homepage um, Sie werden einiges zu Ihrem Thema finden, und schnell erkennen, das die EU-Insolvenz um ein Vielfaches besser ist als die angebotene Privatinsolvenz in Ihrem eigenen Heimatland wie z.B. Deutschland oder Österreich.

Eine EU-Insolvenz ist auf jeden Fall legal und rechtssicher! -Privatinsolvenz Darmstadt-

Einen Straftatbestand hinsichtlich der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens gibt es nicht. Eine EU-Insolvenz ist somit nicht illegal oder ethisch verwerflich. Sie verstößt gegen kein Gesetz. Vielmehr gibt es für die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens eine durch die EU erlassene Verordnung, welche Ihre Rechte als freier und mündiger EU-Bürger schützt. Daher kann eine EU-Insolvenz, sofern sie innerhalb der EU-Verordnung der jeweils gültigen Landesverordnungen sowie Steuervorschriften erfolgt, nicht illegal sein.

Kein Tatbestand des Insolvenzbetrugs, Privatinsolvenz Darmstadt

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Insolvenzbetrug” weder im Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland noch in der Insolvenzordnung (InsO) rechtlich verankert ist. Es gibt keinen Straftatbestand, der den Umzug eines Schuldners ins Ausland mit dem Ziel, dort ein Insolvenzverfahren durchzuführen, unter Strafe stellt.

Der Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat zur Abwicklung einer Insolvenz ist daher grundsätzlich nicht rechtswidrig, sofern der Schuldner sich an die bestehenden rechtlichen Vorschriften hält.

Die Rechte der Gläubiger bleiben gewahrt

Gemäß der geltenden Rechtsprechung und den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union werden die Rechte der Gläubiger durch eine Insolvenz im Ausland nicht beeinträchtigt. Beispielhaft sei die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland genannt. Gläubiger haben hierbei die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens anzumelden, auch wenn dieses im Ausland abgewickelt wird.

Zudem ist eine kürzere Verfahrensdauer, wie sie in einigen EU-Staaten vorgesehen ist, kein Nachteil für die Gläubiger. Sie erhalten dieselben Rechte zur Forderungsanmeldung und -durchsetzung wie im Herkunftsland des Schuldners.

Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU

Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern gemäß Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in jedem Mitgliedstaat der EU aufzuhalten und dort seine wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu verfolgen. Dieses Recht umfasst auch die Wahl des Landes, in dem ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein fundamentales Prinzip, das allen Bürgern der Union universell zusteht. Es gibt keine gesetzlichen Ausschlüsse, die dieses Recht in Bezug auf Insolvenzverfahren einschränken würden.

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Selbstverständlich bleibt Voraussetzung, dass sich der Schuldner an die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes hält. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Lebensmittelpunkt (“Center of Main Interests” oder COMI genannt) und die Einhaltung der jeweiligen nationalen Insolvenzvorschriften. Der Hauptwohnsitz während der Insolvenz ist Irland und nicht Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien usw.

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