Nutzen einer EU-Insolvenz

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Nutzen einer EU-Insolvenz: Wenn man vor der Insolvenz steht, muss man sich für einen Weg entscheiden. Den neuen oder den alten Weg, den man gehen will. Ein neuer Weg kann die EU-Insolvenz sein.

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Nutzen einer EU-Insolvenz

Der Nutzen einer EU-Insolvenz (Privatinsolvenz) im irischen Insolvenzverfahren

Das irische Insolvenzverfahren ist das schnellste und gleichzeitig die rechtssicherste Insolvenz in der ganzen Europäischen Union. Der Nutzen einer EU-Insolvenz ist die deutlich schnellere Verfahrenszeit trägt dazu bei das man am Wirtschaftsleben und Berufsleben zügig wieder teilnehmen kann. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten werden in Irland auch Steuerschulden sowie durch die Durchgriffshaftung entstandene Verbindlichkeiten (z. B. bei einer GmbH) berücksichtigt. Ziel des Verfahrens ist es, den Schuldner rasch und rechtssicher von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der einfachen Struktur des Verfahrens sind aufwändige Beweisführungen und Übersetzungen, wie etwa von Schuldtiteln und Rechnungen, nicht notwendig.

Des Weiteren werden Sie bei einer Insolvenz im Ausland auch nicht, wie in Deutschland häufig der Fall, vom Insolvenzverwalter genötigt und wie ein Verbrecher behandelt. Im EU-Ausland bekommen Sie trotz schlechter SCHUFA-Auskunft direkt eine Kreditkarte, ein unlimitiertes Bankkonto, einen Mietvertrag für eine Wohnung/Haus und ganz wichtig einen neuen Mobilfunkvertrag.

Des Weiteren sind sie aus Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien im EU-Ausland erstmal nicht ohne Weiteres pfändbar. Für den Gläubiger ist die gesamte Prozedur mit einem riesigen Aufwand verbunden, wovor viele zurückschrecken. Das heißt, sie sind erstmal vor Inkasso, Vollstreckungsbeamten und Co sicher.

Eine Insolvenz im Ausland sollten Sie nicht nur an den Hard Facts, wie Zeit und Einfachheit bemessen, Sie sollten stattdessen auch die unermesslichen Chancen während dieser Zeit sehen. Neue (internationale) Freunde, komplett neue und aufregende Arbeitsmärkte oder auch ein deutlich höheres Gehalt zum Beispiel. Das Kennenlernen anderer Kulturen und Lebensweisen sowie die wunderschönen Landschaften in Irland, sind nur einige positive Nebenaspekte bei der Durchführung einer Insolvenz im Ausland. Es entstehen z. B. neue Geschäftsbeziehungen, Geschäftsideen, Freundschaften vor allem neue Erfahrungen fürs Leben. Kurzum, Sie kommen von dem Streß Ihrer Gläubiger weg, was automatisch dazu führt, dass Sie “runterkommen” und einen klaren Kopf bekommen. Das ist in dieser Situation sehr, sehr wichtig.

  • Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten möglich.
  • Steuerschulden werden erlassen.
  • Einfacheres Verfahren welches keine Bestrafung oder Ausgrenzung des Schuldners vorsieht.
  • Keine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Status’ oder der Reputation.
  • Eine deutlich höhere Pfändungsfreigrenze bis 3.500,- EUR, in der BRD bei ca. 1.250,- EUR.
  • Besitz einer Kreditkarte und Bankkonto während des Insolvenzverfahrens möglich.
  • Schutz von eigenen Immobilien möglich.
  • Die Tätigkeit als Gesellschafter ist sowohl vor als auch während der Insolvenz möglich.
  • Insolvenzverwalter, welche den Fokus auf Entschuldung und nicht auf Bestrafung haben.

Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU

Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern gemäß Artikel 49 ff bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in jedem Mitgliedstaat der EU aufzuhalten und dort seine wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu verfolgen. Dieses Recht umfasst auch die Wahl des Landes, in dem ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein fundamentales Prinzip, das allen Bürgern der Union universell zusteht. Es gibt keine gesetzlichen Ausschlüsse, die dieses Recht in Bezug auf Insolvenzverfahren einschränken würden.

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Selbstverständlich bleibt Voraussetzung, dass sich der Schuldner an die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes hält. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Lebensmittelpunkt (“Center of Main Interests” oder COMI) und die Einhaltung der jeweiligen nationalen Insolvenzvorschriften. Das bedeutet, dass Irland während Ihrer Insolvenz, Ihr einziger Hauptwohnsitz ist und nicht Deutschland, Österreich, Italien usw.

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

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