Insolvenz

Insolvenz, unsere Mitarbeiter der Kanzlei GlobeX & Partner GmbH sind zur Stelle, wenn es um das Thema Insolvenz oder EU-Insolvenz geht.
Das Service-Center der Kanzlei GlobeX & Partner GmbH nimmt alle eingehenden Anrufe entgegen, um Beratungstermine zu vereinbaren. Unser Team besteht aus mehreren Beratern und Beraterinnen, national und international.

Insolvenz – Wege aus der finanziellen Krise: Chancen, Ablauf und professionelle Hilfe

Insolvenz – für viele ein beängstigendes Wort. Es steht für eine finanzielle Ausnahmesituation, in der Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, Gläubiger Druck ausüben und die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Doch eine Insolvenz bedeutet nicht das Ende. Im Gegenteil: Sie kann ein geregelter Neuanfang sein, der Betroffenen wieder Luft zum Atmen verschafft und langfristig zu einem schuldenfreien Leben führt.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, was eine Insolvenz genau ist, welche Arten es gibt, wie der Ablauf funktioniert und welche Alternativen möglich sind. Ob als Privatperson, Selbstständiger oder Unternehmer – dieser Text gibt Ihnen Orientierung, Sicherheit und konkrete Handlungsempfehlungen.


Was bedeutet Insolvenz?

Der Begriff beschreibt die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Person oder eines Unternehmens. Das bedeutet, dass laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können – etwa Miete, Kredite, Lieferantenrechnungen, Löhne, Krankenkassenbeiträge, Steuerschulden etc.

In Deutschland ist die Insolvenz gesetzlich im Insolvenzrecht geregelt. Das Ziel einesVerfahrens ist es:

  • Die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen

  • Eine wirtschaftliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu ermöglichen

  • Den Schuldner (insbesondere Privatpersonen) von Restschulden zu befreien


Verschiedene Arten

1. Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Diese Form betrifft natürliche Personen, die keine oder keine bedeutende selbstständige Tätigkeit mehr ausüben.

Typische Fälle:

  • Arbeitnehmer mit hohen Schulden

  • Arbeitslose

  • Rentner

  • Ehemals Selbstständige ohne große Rückstände bei Sozialversicherungen oder Mitarbeitern

Seit der Reform 2021 beträgt die Dauer nur noch 3 Jahre, bis zur Restschuldbefreiung – unabhängig von der Höhe der Rückzahlung.

2. Regelinsolvenz

Diese gilt für:

  • Selbstständige und ehemalige Selbstständige mit Schulden aus ihrer Tätigkeit

  • Unternehmen (GmbH, AG, UG, etc.)

  • Freiberufler

  • Vereine oder juristische Personen des öffentlichen Rechts

Hier steht entweder die Sanierung des Unternehmens (Insolvenz in Eigenverwaltung) oder die geordnete Liquidation (Abwicklung) im Vordergrund.

3. Firmeninsolvenz

Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind, müssen laut Insolvenzordnung unverzüglich (innerhalb von 3 Wochen) Insolvenz anmelden. Geschäftsführer haften andernfalls persönlich.

Ziel kann ein Schutzschirmverfahren, ein Insolvenzplanverfahren oder eine vollständige Abwicklung sein.


Die Gründe dafür

Die Ursachen sind sehr vielfältig – oft ist es eine Kombination aus mehreren Faktoren:

  • Jobverlust oder Einkommensausfall

  • Krankheit oder Trennung

  • Fehlende finanzielle Bildung

  • Kreditüberlastung oder Bürgschaften

  • Umsatzeinbrüche bei Selbstständigen

  • Fehlende Rücklagen

  • Schlechte Geschäftsführung oder Fehlkalkulationen


Ablauf eines Verfahrens

Ein Verfahren durchläuft in der Regel folgende Phasen:

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch (bei Privatinsolvenz)

Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei unterstützt eine anerkannte Schuldenberatungsstelle oder ein Insolvenzberater.

2. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Dies kann durch den Schuldner selbst oder durch einen Gläubiger erfolgen.

3. Eröffnungsverfahren

Das Gericht prüft, ob ein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen sichert.

4. Verfahrenseröffnung

Das Verfahren wird offiziell eröffnet. Das Vermögen des Schuldners fällt in die sogenannte Insolvenzmasse, aus der die Gläubiger anteilig bedient werden.

5. Wohlverhaltensperiode (nur bei Privatinsolvenz)

Der Schuldner verpflichtet sich, über drei Jahre hinweg bestimmte Obliegenheiten einzuhalten – etwa Erwerbstätigkeit, Abgabe pfändbaren Einkommens, Informationspflichten.

6. Restschuldbefreiung

Am Ende der Wohlverhaltensphase wird der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit – er ist wieder schuldenfrei.


Die Chancen und Vorteile

Viele Betroffene empfinden die Insolvenz als Niederlage. Tatsächlich bietet sie jedoch auch klare Vorteile:

Schutz vor Gläubigern: Keine Pfändungen, Mahnungen oder Gerichtsvollzieher mehr
Klarheit und Struktur: Übersicht über die finanzielle Lage
Neuanfang: Nach drei Jahren schuldenfrei
Sozialer Frieden: Weniger Stress und familiäre Entlastung
Rechtssicherheit: Unterstützung durch Gericht und Insolvenzverwalter


Die Risiken und Nachteile

Natürlich bringt eine Insolvenz auch einige Herausforderungen mit sich:

⚠️ Eingeschränkte finanzielle Freiheit: Pfändung von Einkommen, kein Kredit
⚠️ Eintrag in der Schufa: Negative Bonität während und nach der Insolvenz
⚠️ Obliegenheiten: Pflicht zur Mitarbeit, Wahrheit und Erwerbstätigkeit
⚠️ Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet (insolvenzbekanntmachungen.de)
⚠️ Emotionale Belastung: Scham, Selbstzweifel, gesellschaftlicher Druck

Dennoch: Die Insolvenz ist meist der einzige gangbare Weg, wenn Schulden außer Kontrolle geraten sind.


Alternativen

Eine Insolvenz ist nicht immer alternativlos. Vor allem, wenn die Schuldensituation noch überschaubar ist, können folgende Maßnahmen helfen:

1. Außergerichtlicher Vergleich

In Zusammenarbeit mit einer Schuldenberatung können Gläubiger davon überzeugt werden, auf einen Teil der Forderung zu verzichten – gegen sofortige Teilzahlung oder Raten.

2. Ratenzahlungsvereinbarung

Einzelne Gläubiger lassen sich oft auf eine geregelte Rückzahlung über einen längeren Zeitraum ein, um eine Insolvenz zu vermeiden.

3. Verkauf oder Umschuldung

Vermögenswerte (z. B. Fahrzeuge, Immobilien) können verkauft oder mit Hilfe von Angehörigen abgelöst werden.

4. Verbraucherschutz & Beratung

Oft sind Forderungen unzulässig oder verjährt. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung kann dies prüfen und so Schulden reduzieren.


Beratung – Warum professionelle Hilfe so wichtig ist

Eine Insolvenz ist komplex und mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. Ohne fachkundige Unterstützung kann es schnell zu Fehlern kommen, die eine Restschuldbefreiung gefährden.

Ein professioneller Insolvenzberater oder eine anerkannte Schuldenberatung hilft Ihnen dabei:

  • Die optimale Lösung zu finden (Vergleich oder Insolvenz)

  • Die richtigen Anträge auszufüllen

  • Kontakt mit Gläubigern zu führen

  • Die Pflichten im Verfahren zu erfüllen

  • Psychische Belastung zu reduzieren

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Anbieter staatlich anerkannt, transparent und seriös ist.


Insolvenz im europäischen Ausland – eine Option?

In den vergangenen Jahren haben sich viele Menschen für eine Insolvenz im EU-Ausland entschieden, z. B. in Frankreich oder Irland, wo kürzere Laufzeiten gelten oder günstigere Voraussetzungen. Seit der Harmonisierung des Insolvenzrechts durch EU-Richtlinien sind solche Wege allerdings schwerer möglich und an hohe Voraussetzungen gebunden (z. B. Lebensmittelpunkt im Ausland).

Daher gilt: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, sollte grundsätzlich die deutsche Insolvenz durchlaufen – idealerweise mit professioneller Hilfe.


Fazit: Diese ist kein Ende – sondern ein Neuanfang

So schwer die Entscheidung für eine Insolvenz auch fällt – sie ist oft der einzige realistische Weg aus einer ausweglosen Schuldenlage. Statt sich weiter von Mahnungen, Pfändungen und Gläubigerdruck quälen zu lassen, ermöglicht das Insolvenzverfahren einen geordneten Neuanfang, rechtlichen Schutz und langfristig neue Perspektiven.

Wichtig ist, nicht zu lange zu warten und sich frühzeitig beraten zu lassen. Je eher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft zurückzugewinnen.


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EU-Insolvenz: Ihr Weg zur schnellen Restschuldbefreiung im europäischen Ausland

Sind Sie überschuldet und suchen nach einer schnellen, rechtssicheren Möglichkeit, schuldenfrei zu werden? Dann ist die sogenannte EU-Insolvenz (auch: Auslandinsolvenz oder europäische Privatinsolvenz) eine attraktive Alternative zur deutschen Privatinsolvenz. Immer mehr Schuldner nutzen die Vorteile des europäischen Insolvenzrechts, um schneller zur Restschuldbefreiung zu gelangen – mit professioneller Beratung und rechtlicher Absicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die EU-Insolvenz wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den Vorteilen gegenüber der deutschen Verbraucherinsolvenz.


Was ist eine EU-Insolvenz?

Die EU-Insolvenz bezeichnet das gerichtliche Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, das auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich ist. Durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ist das Verfahren innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.

Die Idee: Ein Schuldner mit Wohnsitzverlagerung in ein anderes EU-Land kann dort das lokale Insolvenzverfahren durchlaufen – unter Umständen deutlich schneller und mit weniger strengen Anforderungen als in Deutschland.

Die Vorteile

  • Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. in England oder Irland früher nur 12 Monate möglich)

  • Weniger Bürokratie als in Deutschland

  • Geringere Anforderungen an Vermögensabgabe

  • Vollständige Anerkennung in Deutschland und der EU


Voraussetzungen

Damit eine EU-Insolvenz rechtswirksam durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im EU-Ausland.

Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest)

Der Lebensmittelpunkt, auf Englisch Centre of Main Interest (COMI), muss nachweislich in das entsprechende Land verlegt worden sein. Das bedeutet:

  • Meldung im EU-Ausland

  • Wohnsitzverlagerung für mindestens 6 Monate

  • Nachweis über wirtschaftliche und soziale Verbindungen (z. B. Mietvertrag, Bankkonto, Arbeitssuche, Mitgliedschaft in Vereinen usw.)

Weitere Voraussetzungen:

  • Überschuldung muss gegeben sein

  • Keine Aussicht auf vollständige Tilgung der Schulden

  • Ernsthafte Absicht, im neuen Land zu leben (kein „Scheinumzug“)

  • Nachweise über die bisherige finanzielle Situation (Schuldenverzeichnis)


In welchen Ländern ist die EU-Insolvenz besonders attraktiv?

Einige EU-Mitgliedstaaten bieten besonders schnelle und schuldnerfreundliche Insolvenzverfahren an. Die beliebtesten Zielländer für die EU-Insolvenz sind:

Irland

  • Restschuldbefreiung in der Regel nach nur 12 Monaten

  • Schuldnerfreundliche Regelungen

  • Anerkennung durch deutsche Gerichte

  • Guter Ruf innerhalb der EU

Frankreich

  • Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten

  • Kaum Pfändungen von Einkommen oder Vermögen

  • Geringere Kosten

Spanien & Portugal

  • Restschuldbefreiung ebenfalls oft nach 1 bis 1,5 Jahren

  • Lebenshaltungskosten vor Ort vergleichsweise niedrig

  • Ideal bei Schulden über 50.000 €


Der Ablauf – Schritt für Schritt erklärt

Der Ablauf einer EU-Insolvenz ist in mehreren Phasen organisiert. Hier zeigen wir Ihnen, wie der Weg zur schuldenfreien Zukunft im EU-Ausland konkret aussieht.

1. Vorbereitung und Beratung

Bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Wir prüfen:

  • Ihre aktuelle Schuldenlage

  • Die Eignung der EU-Insolvenz

  • Welches Land die besten Bedingungen für Sie bietet

  • Risiken und Alternativen (z. B. deutsche Privatinsolvenz)

2. Wohnsitzverlagerung und Nachweis des COMI

Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein geeignetes EU-Land. Hierbei unterstützen wir Sie bei:

  • Anmeldung bei Behörden

  • Suche nach Wohnraum

  • Eröffnung eines Bankkontos

  • Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen

Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein, keine bloße Scheinadresse!

3. Insolvenzantrag im EU-Ausland

Nach kurzer Zeit kann der Insolvenzantrag im neuen Land gestellt werden. Wir kümmern uns um:

  • Übersetzung aller relevanten Unterlagen

  • Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien

  • Erstellung und Einreichung des Antrags

4. Durchführung des Insolvenzverfahrens

Die Verfahren in den EU-Ländern sind meist deutlich schneller und einfacher als in Deutschland. Beispielsweise:

  • Keine langen Wohlverhaltensphasen

  • Kaum Mitwirkungspflichten

  • Kein Zwang zur Abtretung von Einkommen

5. Restschuldbefreiung

Nach wenigen Monaten (je nach Land 12 bis 18 Monate) wird die Restschuldbefreiung erteilt. Diese ist in ganz Europa, auch in Deutschland, rechtskräftig und vollstreckbar.

6. Rückkehr nach Deutschland

Nach erfolgreicher Entschuldung können Sie ohne rechtliche Einschränkungen nach Deutschland zurückkehren. Ihre Schulden sind erlassen, neue finanzielle Freiheit beginnt.


Risiken & Stolperfallen

Trotz ihrer Vorteile ist die EU-Insolvenz kein Selbstläufer. Es gibt rechtliche und praktische Hürden, die es zu beachten gilt.

Risiken im Überblick:

  • Scheinumzug führt zur Nichtanerkennung in Deutschland

  • Formfehler im Antrag gefährden das Verfahren

  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können Probleme verursachen

  • Aufenthaltsnachweis muss hieb- und stichfest sein

  • Anerkennung durch deutsche Gläubiger kann erschwert werden, wenn Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden

Unsere Lösung:

Mit einem erfahrenen Team und bewährten Kooperationspartnern vor Ort stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Nachweise rechtssicher dokumentiert sind.


Für wen lohnt sich eine EU-Insolvenz besonders?

Die EU-Insolvenz eignet sich vor allem für:

  • Selbstständige mit hoher Schuldenlast

  • Personen mit gescheiterten Vergleichsversuchen

  • Menschen mit negativem Schufa-Eintrag, die einen Neuanfang anstreben

  • Unternehmer, die ihre Firma schließen mussten

  • Privatpersonen mit Wohnsitzverlagerung oder Auslandserfahrung


Unsere Leistungen im diesem Bereich

Als spezialisierte Beratungsstelle bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Prüfung der EU-Insolvenz

  • Wohnsitzverlagerung mit Unterstützung vor Ort

  • Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen

  • Koordination mit Behörden und Gerichten im Ausland

  • Rückführungsplanung nach der Entschuldung

  • Langfristige Betreuung bis zur Anerkennung in Deutschland


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine EU-Insolvenz?
In Irland 12 Monate, deutlich schneller als das deutsche Verfahren.

Ist die EU-Insolvenz legal?
Ja – bei echtem Wohnsitzwechsel und korrektem Verfahren ist sie vollständig legal und wird in Deutschland anerkannt.

Muss ich dauerhaft im Ausland bleiben?
Nein – Sie müssen nur für die Dauer des Verfahrens glaubhaft und tatsächlich im Ausland wohnen.

Welche Länder empfehlen Sie aktuell?
Irland und Spanien sind derzeit die beliebtesten und rechtssichersten Staaten für EU-Insolvenzen.

Kann ich nach der Entschuldung wieder in Deutschland leben?
Ja – nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens können Sie ohne Einschränkungen zurückkehren.


Fazit: EU-Insolvenz – Ihre Chance auf einen echten Neuanfang

Die EU-Insolvenz ist eine legale, effektive und oft schnellere Alternative zur klassischen Privatinsolvenz in Deutschland. Sie bietet verschuldeten Personen eine reale Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei zu werden – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit unserer Erfahrung, unserem internationalen Netzwerk und einer rechtlich sicheren Vorgehensweise begleiten wir Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zur Entschuldung im EU-Ausland.

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

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