FAQ

FAQ: alle Fragen
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich, wir sind für Sie da.

FAQ

Insolvenz

Was ist eine EU-Insolvenz?

FAQ:

Eine EU-Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in welchem ein vorteilhafteres Insolvenzrecht als wie das in Ihrem Heimatland besteht. Ihre Gläubiger verlieren das Recht an der Forderung und können diese nicht mehr im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Eintragung Bank oder Wirtschaftsauskunftsdatei gegen Sie geltend machen. Rechtsgrundlage sind u.a. die VERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren sowie die in dem jeweiligen Land und Heimatland gültigen Rechts- und Steuervorschriften.

Gibt es für Schulden eine Ober- oder Untergrenze?

Eine Obergrenze gibt es nicht. Die Schuldenhöhe spielt keine Rolle. Nicht wenige unserer Mandanten haben Schulden ab 5 Millionen. Eine Insolvenz in Irland macht ab einem Wert von ca. 20.000 EUR Sinn.

Wenn ich bereits in einer Insolvenz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bin - kann ich diese abbrechen?

Nein, dies ist nicht möglich. Sie müssen das Verfahren abschließen, auch wenn Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht. Bereits während der laufenden Insolvenz können die Vorbereitungen für eine EU-Insolvenz getroffen werden, sodass Sie mit den Vorbereitungen nach der Versagung der Restschuldbefreiung keine Zeit mehr verlieren.

Welche Schulden umfassen die Restschuldbefreiung?

Steuerschulden, Schulden aus Bürgschaften, Schulden aus Wareneinkäufen, Inanspruchnahme aus einer Geschäftsführertätigkeit (Durchgriffshaftung), Mietschulden, Verbraucherschulden, Schulden bei Banken aus Kontoüberziehung oder Krediten, Schulden die durch die sogenannte Durchgriffshaftung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer deutschen GmbH, entstanden sind, Schulden aus Gerichtsverfahren, deliktische Forderungen.

Welche Schulden umfassen nicht die Restschuldbefreiung?

Geldstrafen, die vom Gericht verhängt wurden und neue Schulden, die während der Insolvenz aufgebaut wurden, Unterhaltszahlungen.

Ich habe noch Restvermögen. Wie wird damit verfahren?

In einigen Fällen kann Vermögen gesichert werden. Eine Immobilie kann auch unter bestimmten Umständen behalten werden. Vermögen und Eigentum gehen auf den Insolvenzverwalter über. Sollte dieser die Vermögenswerte nicht veräußern können, kann es nach Ablauf von 3 Jahren wieder auf Sie zurück übertragen werden.

Muss ich mich in meinem derzeitigen Heimatland abmelden?

Ja, dies ist zwingend erforderlich. Sie können sich dennoch zwischendurch in Deutschland aufhalten, Sie dürfen schließlich reisen und wohin Sie möchten.

Es bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich nicht mehr in Ihrem Heimatland aufhalten dürfen. Zu beachten bei dieser Konstellation ist das Steuerrecht in Ihrem Heimatland und im EU-Mitgliedsstaat, in dem Sie die Insolvenz durchführen.

Sind perfekte Englischkenntnisse zwingend erforderlich?

Sie müssen nicht perfekt Englisch sprechen. Sie kommen auch mit geringen Englischkenntnissen gut zurecht. Die Iren sind ein sehr herzliches Volk und machen es Ihnen bei der Verständigung einfach.

Kann ich in Deutschland weiterarbeiten oder Dienstleistungen anbieten?

Als festangestellter Arbeitnehmer ist das nicht möglich. Als Selbständiger, Freelancer oder Firmeninhaber ist es möglich. Sie erhalten in diesem Fall auch erhebliche Steuervorteile. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Ist eine ununterbrochene Präsenz in Irland erforderlich?

Nein. Sie haben die vollständige Reisefreiheit und können Irland ohne Einschränkungen verlassen und auch in Ihr ehemaliges Heimatland

Ist es zulässig, sich in einer Wohngemeinschaft mit anderen Mandanten anzumelden oder eine Unterkunft als Untermieter bei Bekannten zu beziehen?

Wir raten davon grundsätzlich ab. Dieses sollte vermieden werden. Sie benötigen eine Anmeldung beim RTB (Registered Tenancy Board), d.h. bei der Registrierungsbehörde für Mietverträge in Irland. Zudem benötigen Sie Utility Bills, d.h. Strom, Gas, Telefon. Diese Anmeldungen sind in den meisten Fällen in einer WG häufig so nicht möglich.

Wo muss ich Steuern zahlen?

Dies ist ein sehr wichtiges Thema, um steuerstrafrechtlich nicht in Erscheinung zu treten. In jedem EU-MITGLIEDSSTAAT sind die Steuervorschriften unterschiedlich. Auch wenn Sie im Ausland leben können Sie zur Zahlung von Steuern in Ihrem derzeitigen Heimatland verpflichtet sein. Hierbei sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse jedes einzelnen in Betracht zu ziehen. Um Ihnen hierzu eine fundierte und auf Ihre Situation zugeschnittene Antwort zu geben, müssen wir mehr darüber erfahren. Buchen Sie daher ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsexperten, um diese Angelegenheit detailliert zu erörtern.

Ab wann erhalte ich Vollstreckungsschutz?

Es ist zwischen zwei Rechtsvorgängen zu unterscheiden. Die Abmeldung speziell im Fall Deutschland oder Österreich führt nicht automatisch dazu, dass gegen Sie kein Insolvenzantrag mehr gestellt werden kann. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann kein Insolvenzverfahren bzw. Sekundärverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Grundsätzlich erhalten Sie den Vollstreckungsschutz direkt nach Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens, einen Teilschutz direkt nach Ihrer Abmeldung in Ihrem Heimatland.

Wann erhalte ich ein Urteil über die Restschuldbefreiung?

In dem Gerichtstermin beim High Court erhalten Sie das Datum, wann Ihre Insolvenz endet. Das Urteil erhalten Sie mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht.

Das Urteil kann von uns in die Sprache Ihres Heimatstaates durch vereidigte Dolmetscher mit Apostille übersetzt werden, sofern Sie das wünschen.

Wie hoch sind die Pfändungsgrenzen während der Insolvenzphase?

Diese sind, an Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten, anders als in Deutschland, angepasst. Die Miete, Kosten für Versicherungen, Auto, Unterhalt etc. werden Ihnen in der tatsächlichen Höhe belassen. Hinzu kommt noch ein Betrag von rund 1.000€, der für Ihr tägliches Leben wie Einkäufe, Hobbies etc. belassen wird. Somit ist es durchaus möglich, dass Ihnen 2.000€ – 3.000€ im Monat während der Insolvenz in Irland zur Verfügung stehen.

Kann die Erteilung der Restschuldbefreiung als sicher betrachtet werden?

Die Antwort ist ganz klar mit Ja zu beantworten. Die Restschuldbefreiung wird Ihnen bereits bei Verfahrenseröffnung garantiert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich während der 12 Monate der Wohlverhaltensphase nichts zuschulden kommen lassen und mit dem Insolvenzverwalter kooperieren. In der Regel werden Sie ohnehin während dieser Zeit in Ruhe gelassen.

Ist die Restschuldbefreiung in meinem Heimatland (z. B. Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Niederlande, der Schweiz) rechtskräftig und damit gültig und ohne weiteres anerkannt?

In der Vergangenheit war die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften nicht eindeutig.

Durch die Neufassung der VERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren, welche im September 2017 in Kraft getreten ist, bestehen keinerlei Unklarheiten mehr über die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen.

Gemäß Artikel 20 der VERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren entfaltet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in jedem anderen Mitgliedsstaat, ohne dass es hierfür irgendwelcher Förmlichkeiten bedürfte, die Wirkungen, die das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung dem Verfahren beilegt. Gemäß Abs. 2 „Die Wirkungen eines Verfahrens Artikel 3 Absatz 2 dürfen in den anderen Mitgliedsstaaten nicht in Frage gestellt werden.“

Somit ist eine Anerkennung in Ihrem Heimatland gesetzlich gesichert. Bisherige Diskussionen entfallen, da einschlägige gesetzliche Vorschriften existieren.

Macht ein Vergleich mit den Gläubigern Sinn?

Grundsätzlich machen Vergleiche nur dann einen Sinn, wenn Sie dadurch einen wesentlichen Vorteil erhalten. Einen Vergleich abzuschließen, bei dem Sie an Ihre Gläubiger mehr bezahlen müssen als ein Insolvenzverfahren im EU-Ausland kostet, macht unserer Auffassung nach, keinen Sinn. Schließlich wollen Sie sich besserstellen als bisher und eine schnelle und kostengünstige Entschuldung erreichen.

Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland? Wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben?

Ja, die Bekanntmachung erfolgt in Iris Oifigiùil, auf der Website von ISI und im Insolvenzregister des Büros des Prüfers des High Court. Genauer gesagt, die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens wird im Amtsblatt der Republik Irland, Iris Oifigiùil und auf der Website des Insolvency Service of Ireland veröffentlicht.

Werden meine Gläubiger über das Insolvenzverfahren informiert?

Das kommt darauf an. Wenn bei der Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass Ihrerseits kein Geld zur Verfügung steht, welches an die Gläubiger verteilt werden kann, werden Ihre Gläubiger auch nicht informiert. Nur wenn Sie in der Lage sind Zahlungen zu leisten, dann informiert das irische Insolvenzgericht Ihre Gläubiger über Ihre Insolvenz.

Kann ich sofort nach Beendigung des Insolvenzverfahrens wieder nach Deutschland oder in mein ehemaliges Heimatland ziehen?

Ja, Sie können theoretisch wieder sofort nach Deutschland oder in Ihr ehemaliges Heimatland ziehen. Jedoch empfehlen wir grundsätzlich noch ein paar Monate nach Beendigung des Verfahrens in Irland zu bleiben, bevor Sie das Land offiziell wieder verlassen. Allerdings bleiben nicht selten Mandanten über mehrere Jahre in Irland bevor Sie wieder in Ihr Heimatland zurückziehen. Es kommt auch vor, dass Mandanten gar nicht mehr zurückziehen und dauerhaft in Irland bleiben.

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

Startup

Bekomme ich von der Firma GlobeX & Partner GmbH einen (günstigen) Kredit?

Nein. Die Firma GlobeX & Partner vergibt keine Kredite. Sie hat ein Netzwerk von Geschäftspartnern und Investoren, die bei der Vergabe von Venture Capital behilflich sind und Startups unterstützen. Nicht selten kommt es zu langwierigen Kooperationen oder dass die Firma GlobeX & Partner selbst als Investor einsteigt.

Steigt die Firma GlobeX & Partner GmbH als Investor in mein Startup ein?

Ja und nein. Es kommt auf das Startup und die Gesamtsituation drauf an. Man muss das eruieren und anhand eines Businessplans geprüft werden. Es kommt durchaus vor, dass GlobeX & Partner sich dran beteiligt und einsteigt. Das operative Geschäft bleibt in der Regel beim Startup.

Firmengründung im Ausland

Ist eine Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland erforderlich, um dort eine Gesellschaft zu gründen?

Nein, das müssen Sie nicht. Innerhalb der EU können Sie Gesellschaften in jedem Mitgliedstaat gründen, ohne dorthin umziehen zu müssen. Außerhalb der EU kann es sein, dass Sie einen Geschäftsführer benötigen, der im entsprechenden Land ansässig ist. Das ist in der Schweiz zum Beispiel der Fall. Im Fall Zypern kann es möglich sein, jedoch hängt dies von der individuellen Situation ab. In solchen Fällen implementieren wir eine treuhänderische Lösung, bei der wir einen ortsansässigen Geschäftsführer bestellen, der in Ihrem Namen agiert.

Ab welchem Umsatz ist eine Gesellschaft im Ausland rentabel?

Schon ab 30.000 Euro Jahresumsatz kann eine Verlagerung der Gesellschaft ins Ausland sinnvoll sein. Sie müssen die Mehrkosten der Gesellschaftsverlagerung ins Ausland und auch die daraus resultierenden Folgekosten gegenüberstellen. Wir führen eine Kosten-Nutzen-Analyse durch und beraten Sie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.

Wer ist legitimiert eine Gesellschaft im Ausland zu gründen?

Jeder. Gemäß Artikel 49 AEUV u. f. hat jeder die Niederlassungsfreiheit. Auf dieser Rechtsgrundlage kann jeder die Wirtschaftstätigkeit in einem anderen Staat langfristig ausführen. Das beinhaltet das Recht, ein Unternehmen im Ausland zu gründen.

Inwiefern hat die deutsche Finanzbehörde Zugriff auf meine ausländischen Einkommensquellen?

Das deutsche Finanzamt kann nicht eigenständig überprüfen, wie viel Umsatz Sie in einem anderen Land generieren oder generiert haben. Hierzu wäre ein Antrag auf zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe gemäß § 117 Abgabenordnung (AO) notwendig. Sie deklarieren gesetzeskonform Ihre Umsätze in den jeweiligen Ländern, wo sich Ihre Unternehmen befinden. Unsere Steuerberater vor Ort unterstützen und beraten Sie, so wie es steuerrechtlich erforderlich ist.

Bin ich trotz meiner Auslandsgesellschaft/en in Deutschland steuerpflichtig?

Durch Gründung ausländischer Gesellschaften endet nicht automatisch Ihre Steuerpflicht in Deutschland. Es ist wichtig und darauf zu achten, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt und Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Es ist von Land zu Land unterschiedlich. Dazu beraten wir Sie sehr gerne und können Ihnen eine individuelle Struktur aufzeichnen.

Wie schaffe ich es, legal gar keine Steuern mehr zu zahlen?

Hier müssten Sie theoretisch als Nomade in unterschiedlichen Ländern unterwegs sein. Sie dürften nirgendwo ansässig sein und sich nur kurze Zeit in jedem Land aufhalten. Es gibt zwar zahlreiche “Anleitungen” und Erfahrungsberichte, die im Internet kursieren, allerdings zeigen diese in keinem uns bekannten Fall die volle Wahrheit. Optimieren Sie Ihre Steuerlast lieber auf solidem Wege und mit unserer fundierten Beratung.

Was ist die 183-Tage Regelung?

Diese Regel besagt, dass Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in einem Land, wo Sie die Tätigkeit ausüben, nicht der Steuerpflicht unterliegt. Weitere Voraussetzung ist hierbei, dass Ihr Arbeitgeber nicht in Ihrem Arbeitsland ansässig ist und der Lohn ebenfalls nicht von einer Niederlassung oder Betriebsstätte des Arbeitslandes ausbezahlt wird. Diese 183-Tage Regelung kommt aus dem Steuerrecht.

Was sind Doppelbesteuerungsabkommen?

Viele Länder haben untereinander Abkommen getroffen, die es vermeiden sollen, dass Sie durch Steuersachverhalte mit Auslandsbezug entweder doppelt Steuern bezahlen oder aber gar keine Steuern bezahlen. Die Abkommen beziehen sich auf Sie als Privatperson als auch auf Unternehmen. Die Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass Sie die Steuern dort entrichten, wo diese anfallen und Sie nicht durch eine doppelte Steuererhebung benachteiligt werden. Ebenso soll durch fälschlicherweise entstandene Nichtbesteuerung kein Staat benachteiligt werden. Es gibt unterschiedliche Bereiche der Doppelbesteuerungsabkommen, welche Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, z.B. Steuern auf Einkommen und Vermögen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, und viele mehr. Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppel-besteuerungsabkommen abgeschlossen

Subscribe Your Email for Newsletter & Promotion