2 EU Insolvenzen im Vergleich

Deutschland 🇩🇪
EU-Insolvenzvergleich
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 3 Jahren
Wohlverhaltensphase
sehr streng, ständige Kontrollen und Aufsicht
3 Jahre
Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. In der Wohlverhaltensphase wird dem Schuldner laut Pfändungstabelle die Pfändungsfreigrenze ermittelt. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben ca. 1.250,- Euro monatlich übrig.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU-Ausland verlagern kann.
Schutz Eigenheim
Nein,
ist nicht möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Besonderheiten
Bis zur Eröffnung des Verfahrens ständige Besuche vom Gerichtsvollzieher. Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich und ständige Beaufsichtigung durch den Insolvenzverwalter.
Mietkosten
ist bekannt (nicht gering)
Nebenkosten
ist bekannt (nicht gering)
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja,
das Konto kann sehr einfach gepfändet werden.
Pfändung der Rentenansprüche
Ja,
die Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
Pfändung der Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
Diese betragen ca. 1.500 EUR, Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten müssen bezahlt werden, da sonst keine Insolvenz möglich ist. Diese wird sonst abgewiesen.
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit.
Lebenshaltungskosten
Normal
ändern sich nicht, eher hoch
Deliktische Forderungen
Nein
nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr hoch
fast jede Unachtsamkeit des Schuldners führt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren für einen Schuldner ist sehr schwer zu durchlaufen.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
niedrig
Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach und nicht sehr kostenintensiv.
Kosten der Insolvenz
Sehr hoch
es muss mit Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro gerechnet werden (über 5.000 EUR), häufig sogar darüber.
Irland 🇮🇪
EU-Insolvenzvergleich
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
Wohlverhaltensphase
relativ einfach
12 Monate
wird individuell berechnet, es fließt z.B. Miete, KFZ-Versicherung, usw. mit ein. Kann auch bei 3.000 EUR liegen, die man anerkannt bekommt.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Für jeden EU-Bürger, ohne Einschränkungen, jedoch mit mindestens 20.000 EUR Schulden.
Schutz Eigenheim
ist möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
keine Sperrfrist
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt 12 Monate.
Mietkosten
ab 500 EUR monatlich möglich
Nebenkosten
ca. 100 – 150 EUR monatlich
Kontopfändung in diesem Land möglich
Nein,
in Irland kann ein Bankkonto von Deutschland aus nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher gegenüber ausländischen Gläubigern.
Pfändung der Rentenansprüche
Nein
Pfändung der Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
lediglich nur 200 EUR (Stand 2024)
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Ja
auf jeden Fall. Auch Steuerforderungen aus anderen EU-Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.
Lebenshaltungskosten
Niedrig
Deliktische Forderungen
Ja
deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr gering
während der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug – Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig. Der Insolvenzverwalter wird sich nicht die Mühe machen, Sie zu besuchen und Ihre Anwesenheit kontrollieren.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr hoch
die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf mehrere Tausend Euro (Flug, Anwalt, Übernachtung, Mietwagen, usw.)
Kosten der Insolvenz
Sehr niedrig
die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU. EU-Insolvenzvergleich