EU-Insolvenzvergleich

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Eine Insolvenz ist präsent und kann jeden treffen, egal in welchem Land man lebt.

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2 EU Insolvenzen im Vergleich

Eine Insolvenz ist präsent und kann jeden treffen, egal in welchem Land man lebt.

Deutschland 🇩🇪

EU-Insolvenzvergleich

Dauer bis zu Restschuldbefreiung

nach 3 Jahren

Wohlverhaltensphase

sehr streng, ständige Kontrollen und Aufsicht

3 Jahre

Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. In der Wohlverhaltensphase wird dem Schuldner laut Pfändungstabelle die Pfändungsfreigrenze ermittelt. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben ca. 1.250,- Euro monatlich übrig.

Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet

Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU-Ausland verlagern kann.

Link

Schutz Eigenheim

Nein,

ist nicht möglich

Sperrfrist für eine erneute Insolvenz

5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Besonderheiten

Bis zur Eröffnung des Verfahrens ständige Besuche vom Gerichtsvollzieher. Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich und ständige Beaufsichtigung durch den Insolvenzverwalter.

Mietkosten

ist bekannt (nicht gering)

Nebenkosten

ist bekannt (nicht gering)

Kontopfändung in diesem Land möglich

Ja,

das Konto kann sehr einfach gepfändet werden.

Pfändung der Rentenansprüche

Ja,

die Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.

Pfändung der Lebensversicherung

Ja

Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt

Diese betragen ca. 1.500 EUR, Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten müssen bezahlt werden, da sonst keine Insolvenz möglich ist. Diese wird sonst abgewiesen.

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

Sehr streng

Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst

Teilweise

Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit.

Lebenshaltungskosten

Normal

ändern sich nicht, eher hoch

Deliktische Forderungen

Nein

nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst

Nein

Schwierigkeitsgrad Schuldner

Sehr hoch

fast jede Unachtsamkeit des Schuldners führt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren für einen Schuldner ist sehr schwer zu durchlaufen.

Schwierigkeitsgrad Gläubiger

niedrig

Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach und nicht sehr kostenintensiv.

Kosten der Insolvenz

Sehr hoch

es muss mit Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro gerechnet werden (über 5.000 EUR), häufig sogar darüber.

Irland 🇮🇪

EU-Insolvenzvergleich

Dauer bis zu Restschuldbefreiung

nach 12 Monaten

Wohlverhaltensphase

relativ einfach

12 Monate

wird individuell berechnet, es fließt z.B. Miete, KFZ-Versicherung, usw. mit ein. Kann auch bei 3.000 EUR liegen, die man anerkannt bekommt.

Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet

Für jeden EU-Bürger, ohne Einschränkungen, jedoch mit mindestens 20.000 EUR Schulden.

Schutz Eigenheim

ist möglich

Sperrfrist für eine erneute Insolvenz

keine Sperrfrist

Besonderheiten

Die Wohlverhaltensphase beträgt 12 Monate.

Mietkosten

ab 500 EUR monatlich möglich

Nebenkosten

ca. 100 – 150 EUR monatlich

Kontopfändung in diesem Land möglich

Nein,

in Irland kann ein Bankkonto von Deutschland aus nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher gegenüber ausländischen Gläubigern.

Pfändung der Rentenansprüche

Nein

Pfändung der Lebensversicherung

Nein

Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt

lediglich nur 200 EUR (Stand 2024)

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

Einfach

Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst

Ja

auf jeden Fall. Auch Steuerforderungen aus anderen EU-Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.

Lebenshaltungskosten

Niedrig

Deliktische Forderungen

Ja

deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfasst.

Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst

Nein

Schwierigkeitsgrad Schuldner

Sehr gering

während der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug – Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig. Der Insolvenzverwalter wird sich nicht die Mühe machen, Sie zu besuchen und Ihre Anwesenheit kontrollieren.

Schwierigkeitsgrad Gläubiger

Sehr hoch

die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf mehrere Tausend Euro (Flug, Anwalt, Übernachtung, Mietwagen, usw.)

Kosten der Insolvenz

Sehr niedrig

die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU. EU-Insolvenzvergleich

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