
EU-Insolvenz: Ihr NEUER Weg zur schnellen Restschuldbefreiung im europäischen Ausland, legal, schnell & professionell schuldenfrei werden, -kostenloses Erstgespräch-
Sind Sie überschuldet und suchen nach einer schnellen, rechtssicheren Möglichkeit, schuldenfrei zu werden? Dann ist die sogenannte EU-Insolvenz (auch: Auslandinsolvenz oder europäische Privatinsolvenz) eine attraktive Alternative zur deutschen Privatinsolvenz. Immer mehr Schuldner nutzen die Vorteile des europäischen Insolvenzrechts, um schneller zur Restschuldbefreiung zu gelangen – mit professioneller Beratung und rechtlicher Absicherung.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die EU-Insolvenz wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den Vorteilen gegenüber der deutschen Verbraucherinsolvenz.
Was ist eine EU-Insolvenz?
Dieses bezeichnet das gerichtliche Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, das auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich ist. Durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ist das Verfahren innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.
Die Idee: Ein Schuldner mit Wohnsitzverlagerung in ein anderes EU-Land kann dort das lokale Insolvenzverfahren durchlaufen – unter Umständen deutlich schneller und mit weniger strengen Anforderungen als in Deutschland.
Vorteile:
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Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. in England oder Irland früher nur 12 Monate möglich)
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Weniger Bürokratie als in Deutschland
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Geringere Anforderungen an Vermögensabgabe
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Vollständige Anerkennung in Deutschland und der EU
Voraussetzungen für die EU-Insolvenz
Damit diese rechtswirksam durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im EU-Ausland.
Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest)
Der Lebensmittelpunkt, auf Englisch Centre of Main Interest (COMI), muss nachweislich in das entsprechende Land verlegt worden sein. Das bedeutet:
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Meldung im EU-Ausland
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Wohnsitzverlagerung für mindestens 6 Monate
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Nachweis über wirtschaftliche und soziale Verbindungen (z. B. Mietvertrag, Bankkonto, Arbeitssuche, Mitgliedschaft in Vereinen usw.)
Weitere Voraussetzungen:
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Überschuldung muss gegeben sein
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Keine Aussicht auf vollständige Tilgung der Schulden
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Ernsthafte Absicht, im neuen Land zu leben (kein „Scheinumzug“)
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Nachweise über die bisherige finanzielle Situation (Schuldenverzeichnis)
In welchen Ländern ist eine EU-Insolvenz besonders attraktiv?
Einige EU-Mitgliedstaaten bieten besonders schnelle und schuldnerfreundliche Insolvenzverfahren an. Die beliebtesten Zielländer für diese sind:
Irland
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Restschuldbefreiung in der Regel nach nur 12 Monaten
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Schuldnerfreundliche Regelungen
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Anerkennung durch deutsche Gerichte
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Guter Ruf innerhalb der EU
Frankreich
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Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten
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Kaum Pfändungen von Einkommen oder Vermögen
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Geringere Kosten
Spanien & Portugal
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Restschuldbefreiung ebenfalls oft nach 1 bis 1,5 Jahren
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Lebenshaltungskosten vor Ort vergleichsweise niedrig
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Ideal bei Schulden über 50.000 €
Ablauf einer EU-Insolvenz – Schritt für Schritt erklärt
Der Ablauf einer EU-Insolvenz ist in mehreren Phasen organisiert. Hier zeigen wir Ihnen, wie der Weg zur schuldenfreien Zukunft im EU-Ausland konkret aussieht.
1. Vorbereitung und Beratung
Bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Wir prüfen:
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Ihre aktuelle Schuldenlage
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Die Eignung der EU-Insolvenz
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Welches Land die besten Bedingungen für Sie bietet
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Risiken und Alternativen (z. B. deutsche Privatinsolvenz)
2. Wohnsitzverlagerung und Nachweis des COMI
Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein geeignetes EU-Land. Hierbei unterstützen wir Sie bei:
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Anmeldung bei Behörden
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Suche nach Wohnraum
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Eröffnung eines Bankkontos
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Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen
Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein, keine bloße Scheinadresse!
3. Insolvenzantrag im EU-Ausland
Nach einer Wartezeit von etwa 6 Monaten kann der Insolvenzantrag im neuen Land gestellt werden. Wir kümmern uns um:
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Übersetzung aller relevanten Unterlagen
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Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien
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Erstellung und Einreichung des Antrags
4. Durchführung des Insolvenzverfahrens
Die Verfahren in den EU-Ländern sind meist deutlich schneller und einfacher als in Deutschland. Beispielsweise:
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Keine langen Wohlverhaltensphasen
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Kaum Mitwirkungspflichten
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Kein Zwang zur Abtretung von Einkommen
5. Restschuldbefreiung
Nach wenigen Monaten (je nach Land 12 bis 18 Monate) wird die Restschuldbefreiung erteilt. Diese ist in ganz Europa, auch in Deutschland, rechtskräftig und vollstreckbar.
6. Rückkehr nach Deutschland
Nach erfolgreicher Entschuldung können Sie ohne rechtliche Einschränkungen nach Deutschland zurückkehren. Ihre Schulden sind erlassen, neue finanzielle Freiheit beginnt.
Risiken & Stolperfallen bei der EU-Insolvenz
Trotz ihrer Vorteile ist die EU-Insolvenz kein Selbstläufer. Es gibt rechtliche und praktische Hürden, die es zu beachten gilt.
Risiken im Überblick:
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Scheinumzug führt zur Nichtanerkennung in Deutschland
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Formfehler im Antrag gefährden das Verfahren
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Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können Probleme verursachen
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Aufenthaltsnachweis muss hieb- und stichfest sein
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Anerkennung durch deutsche Gläubiger kann erschwert werden, wenn Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden
Unsere Lösung:
Mit einem erfahrenen Team und bewährten Kooperationspartnern vor Ort stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Nachweise rechtssicher dokumentiert sind.
Für wen lohnt sich die EU-Insolvenz besonders?
Die EU-Insolvenz eignet sich vor allem für:
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Selbstständige mit hoher Schuldenlast
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Personen mit gescheiterten Vergleichsversuchen
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Menschen mit negativem Schufa-Eintrag, die einen Neuanfang anstreben
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Unternehmer, die ihre Firma schließen mussten
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Privatpersonen mit Wohnsitzverlagerung oder Auslandserfahrung
Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz
Als spezialisierte Beratungsstelle bieten wir Ihnen:
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Kostenlose Erstberatung zur Prüfung der EU-Insolvenz
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Wohnsitzverlagerung mit Unterstützung vor Ort
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Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen
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Koordination mit Behörden und Gerichten im Ausland
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Rückführungsplanung nach der Entschuldung
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Langfristige Betreuung bis zur Anerkennung in Deutschland