EU-Insolvenz

EU-Insolvenz, rechtlich anerkannt
Die EU-Insolvenz ist in der gesamten EU anerkannt und rechtssicher, zu 100%

EU-Insolvenz: Ihr NEUER Weg zur schnellen Restschuldbefreiung im europäischen Ausland, legal, schnell & professionell schuldenfrei werden, -kostenloses Erstgespräch-

Sind Sie überschuldet und suchen nach einer schnellen, rechtssicheren Möglichkeit, schuldenfrei zu werden? Dann ist die sogenannte EU-Insolvenz (auch: Auslandinsolvenz oder europäische Privatinsolvenz) eine attraktive Alternative zur deutschen Privatinsolvenz. Immer mehr Schuldner nutzen die Vorteile des europäischen Insolvenzrechts, um schneller zur Restschuldbefreiung zu gelangen – mit professioneller Beratung und rechtlicher Absicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die EU-Insolvenz wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den Vorteilen gegenüber der deutschen Verbraucherinsolvenz.


Was ist eine EU-Insolvenz?

Dieses bezeichnet das gerichtliche Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, das auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich ist. Durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ist das Verfahren innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.

Die Idee: Ein Schuldner mit Wohnsitzverlagerung in ein anderes EU-Land kann dort das lokale Insolvenzverfahren durchlaufen – unter Umständen deutlich schneller und mit weniger strengen Anforderungen als in Deutschland.

Vorteile:

  • Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. in England oder Irland früher nur 12 Monate möglich)

  • Weniger Bürokratie als in Deutschland

  • Geringere Anforderungen an Vermögensabgabe

  • Vollständige Anerkennung in Deutschland und der EU


Voraussetzungen für die EU-Insolvenz

Damit diese rechtswirksam durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im EU-Ausland.

Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest)

Der Lebensmittelpunkt, auf Englisch Centre of Main Interest (COMI), muss nachweislich in das entsprechende Land verlegt worden sein. Das bedeutet:

  • Meldung im EU-Ausland

  • Wohnsitzverlagerung für mindestens 6 Monate

  • Nachweis über wirtschaftliche und soziale Verbindungen (z. B. Mietvertrag, Bankkonto, Arbeitssuche, Mitgliedschaft in Vereinen usw.)

Weitere Voraussetzungen:

  • Überschuldung muss gegeben sein

  • Keine Aussicht auf vollständige Tilgung der Schulden

  • Ernsthafte Absicht, im neuen Land zu leben (kein „Scheinumzug“)

  • Nachweise über die bisherige finanzielle Situation (Schuldenverzeichnis)


In welchen Ländern ist eine EU-Insolvenz besonders attraktiv?

Einige EU-Mitgliedstaaten bieten besonders schnelle und schuldnerfreundliche Insolvenzverfahren an. Die beliebtesten Zielländer für diese sind:

Irland

  • Restschuldbefreiung in der Regel nach nur 12 Monaten

  • Schuldnerfreundliche Regelungen

  • Anerkennung durch deutsche Gerichte

  • Guter Ruf innerhalb der EU

Frankreich

  • Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten

  • Kaum Pfändungen von Einkommen oder Vermögen

  • Geringere Kosten

Spanien & Portugal

  • Restschuldbefreiung ebenfalls oft nach 1 bis 1,5 Jahren

  • Lebenshaltungskosten vor Ort vergleichsweise niedrig

  • Ideal bei Schulden über 50.000 €


Ablauf einer EU-Insolvenz – Schritt für Schritt erklärt

Der Ablauf einer EU-Insolvenz ist in mehreren Phasen organisiert. Hier zeigen wir Ihnen, wie der Weg zur schuldenfreien Zukunft im EU-Ausland konkret aussieht.

1. Vorbereitung und Beratung

Bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Wir prüfen:

  • Ihre aktuelle Schuldenlage

  • Die Eignung der EU-Insolvenz

  • Welches Land die besten Bedingungen für Sie bietet

  • Risiken und Alternativen (z. B. deutsche Privatinsolvenz)

2. Wohnsitzverlagerung und Nachweis des COMI

Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein geeignetes EU-Land. Hierbei unterstützen wir Sie bei:

  • Anmeldung bei Behörden

  • Suche nach Wohnraum

  • Eröffnung eines Bankkontos

  • Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen

Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein, keine bloße Scheinadresse!

3. Insolvenzantrag im EU-Ausland

Nach einer Wartezeit von etwa 6 Monaten kann der Insolvenzantrag im neuen Land gestellt werden. Wir kümmern uns um:

  • Übersetzung aller relevanten Unterlagen

  • Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien

  • Erstellung und Einreichung des Antrags

4. Durchführung des Insolvenzverfahrens

Die Verfahren in den EU-Ländern sind meist deutlich schneller und einfacher als in Deutschland. Beispielsweise:

  • Keine langen Wohlverhaltensphasen

  • Kaum Mitwirkungspflichten

  • Kein Zwang zur Abtretung von Einkommen

5. Restschuldbefreiung

Nach wenigen Monaten (je nach Land 12 bis 18 Monate) wird die Restschuldbefreiung erteilt. Diese ist in ganz Europa, auch in Deutschland, rechtskräftig und vollstreckbar.

6. Rückkehr nach Deutschland

Nach erfolgreicher Entschuldung können Sie ohne rechtliche Einschränkungen nach Deutschland zurückkehren. Ihre Schulden sind erlassen, neue finanzielle Freiheit beginnt.


Risiken & Stolperfallen bei der EU-Insolvenz

Trotz ihrer Vorteile ist die EU-Insolvenz kein Selbstläufer. Es gibt rechtliche und praktische Hürden, die es zu beachten gilt.

Risiken im Überblick:

  • Scheinumzug führt zur Nichtanerkennung in Deutschland

  • Formfehler im Antrag gefährden das Verfahren

  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können Probleme verursachen

  • Aufenthaltsnachweis muss hieb- und stichfest sein

  • Anerkennung durch deutsche Gläubiger kann erschwert werden, wenn Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden

Unsere Lösung:

Mit einem erfahrenen Team und bewährten Kooperationspartnern vor Ort stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Nachweise rechtssicher dokumentiert sind.


Für wen lohnt sich die EU-Insolvenz besonders?

Die EU-Insolvenz eignet sich vor allem für:

  • Selbstständige mit hoher Schuldenlast

  • Personen mit gescheiterten Vergleichsversuchen

  • Menschen mit negativem Schufa-Eintrag, die einen Neuanfang anstreben

  • Unternehmer, die ihre Firma schließen mussten

  • Privatpersonen mit Wohnsitzverlagerung oder Auslandserfahrung


Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz

Als spezialisierte Beratungsstelle bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Prüfung der EU-Insolvenz

  • Wohnsitzverlagerung mit Unterstützung vor Ort

  • Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen

  • Koordination mit Behörden und Gerichten im Ausland

  • Rückführungsplanung nach der Entschuldung

  • Langfristige Betreuung bis zur Anerkennung in Deutschland

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EU-Insolvenz: Ihr Weg zur schnellen Restschuldbefreiung im europäischen Ausland

Sind Sie überschuldet und suchen nach einer schnellen, rechtssicheren Möglichkeit, schuldenfrei zu werden? Dann ist die sogenannte EU-Insolvenz (auch: Auslandinsolvenz oder europäische Privatinsolvenz) eine attraktive Alternative zur deutschen Privatinsolvenz. Immer mehr Schuldner nutzen die Vorteile des europäischen Insolvenzrechts, um schneller zur Restschuldbefreiung zu gelangen – mit professioneller Beratung und rechtlicher Absicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die EU-Insolvenz wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den Vorteilen gegenüber der deutschen Verbraucherinsolvenz.


Was ist eine EU-Insolvenz?

Die EU-Insolvenz bezeichnet das gerichtliche Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, das auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich ist. Durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ist das Verfahren innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.

Die Idee: Ein Schuldner mit Wohnsitzverlagerung in ein anderes EU-Land kann dort das lokale Insolvenzverfahren durchlaufen – unter Umständen deutlich schneller und mit weniger strengen Anforderungen als in Deutschland.

Vorteile der EU-Insolvenz

  • Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. in England oder Irland früher nur 12 Monate möglich)

  • Weniger Bürokratie als in Deutschland

  • Geringere Anforderungen an Vermögensabgabe

  • Vollständige Anerkennung in Deutschland und der EU


Voraussetzungen für die EU-Insolvenz

Damit eine EU-Insolvenz rechtswirksam durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im EU-Ausland.

Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest)

Der Lebensmittelpunkt, auf Englisch Centre of Main Interest (COMI), muss nachweislich in das entsprechende Land verlegt worden sein. Das bedeutet:

  • Meldung im EU-Ausland

  • Wohnsitzverlagerung für mindestens 6 Monate

  • Nachweis über wirtschaftliche und soziale Verbindungen (z. B. Mietvertrag, Bankkonto, Arbeitssuche, Mitgliedschaft in Vereinen usw.)

Weitere Voraussetzungen:

  • Überschuldung muss gegeben sein

  • Keine Aussicht auf vollständige Tilgung der Schulden

  • Ernsthafte Absicht, im neuen Land zu leben (kein „Scheinumzug“)

  • Nachweise über die bisherige finanzielle Situation (Schuldenverzeichnis)


In welchen Ländern ist die EU-Insolvenz besonders attraktiv?

Einige EU-Mitgliedstaaten bieten besonders schnelle und schuldnerfreundliche Insolvenzverfahren an. Die beliebtesten Zielländer für die EU-Insolvenz waren:

Irland

  • Restschuldbefreiung in der Regel nach nur 1 Jahr

  • Schuldnerfreundliche Regelungen

  • Anerkennung durch deutsche Gerichte

  • Guter Ruf innerhalb der EU

Frankreich

  • Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten

  • Kaum Pfändungen von Einkommen oder Vermögen

  • Geringere Kosten

Spanien & Portugal

  • Restschuldbefreiung ebenfalls oft nach 1 bis 1,5 Jahren

  • Lebenshaltungskosten vor Ort vergleichsweise niedrig

  • Ideal bei Schulden über 50.000 €


Ablauf einer EU-Insolvenz – Schritt für Schritt erklärt

Der Ablauf einer EU-Insolvenz ist in mehreren Phasen organisiert. Hier zeigen wir Ihnen, wie der Weg zur schuldenfreien Zukunft im EU-Ausland konkret aussieht.

1. Vorbereitung und Beratung

Bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Wir prüfen:

  • Ihre aktuelle Schuldenlage

  • Die Eignung der EU-Insolvenz

  • Welches Land die besten Bedingungen für Sie bietet

  • Risiken und Alternativen (z. B. deutsche Privatinsolvenz)

2. Wohnsitzverlagerung und Nachweis des COMI

Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein geeignetes EU-Land. Hierbei unterstützen wir Sie bei:

  • Anmeldung bei Behörden

  • Suche nach Wohnraum

  • Eröffnung eines Bankkontos

  • Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen

Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein, keine bloße Scheinadresse!

3. Insolvenzantrag im EU-Ausland

Nach einer Wartezeit von etwa 6 Monaten kann der Insolvenzantrag im neuen Land gestellt werden. Wir kümmern uns um:

  • Übersetzung aller relevanten Unterlagen

  • Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien

  • Erstellung und Einreichung des Antrags

4. Durchführung des Insolvenzverfahrens

Die Verfahren in den EU-Ländern sind meist deutlich schneller und einfacher als in Deutschland. Beispielsweise:

  • Keine langen Wohlverhaltensphasen

  • Kaum Mitwirkungspflichten

  • Kein Zwang zur Abtretung von Einkommen

5. Restschuldbefreiung

Nach wenigen Monaten (je nach Land 12 bis 18 Monate) wird die Restschuldbefreiung erteilt. Diese ist in ganz Europa, auch in Deutschland, rechtskräftig und vollstreckbar.

6. Rückkehr nach Deutschland

Nach erfolgreicher Entschuldung können Sie ohne rechtliche Einschränkungen nach Deutschland zurückkehren. Ihre Schulden sind erlassen, neue finanzielle Freiheit beginnt.


Risiken & Stolperfallen bei der EU-Insolvenz

Trotz ihrer Vorteile ist die EU-Insolvenz kein Selbstläufer. Es gibt rechtliche und praktische Hürden, die es zu beachten gilt.

Risiken im Überblick:

  • Scheinumzug führt zur Nichtanerkennung in Deutschland

  • Formfehler im Antrag gefährden das Verfahren

  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können Probleme verursachen

  • Aufenthaltsnachweis muss hieb- und stichfest sein

  • Anerkennung durch deutsche Gläubiger kann erschwert werden, wenn Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden

Unsere Lösung:

Mit einem erfahrenen Team und bewährten Kooperationspartnern vor Ort stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Nachweise rechtssicher dokumentiert sind.


Für wen lohnt sich die EU-Insolvenz besonders?

Die EU-Insolvenz eignet sich vor allem für:

  • Selbstständige mit hoher Schuldenlast

  • Personen mit gescheiterten Vergleichsversuchen

  • Menschen mit negativem Schufa-Eintrag, die einen Neuanfang anstreben

  • Unternehmer, die ihre Firma schließen mussten

  • Privatpersonen mit Wohnsitzverlagerung oder Auslandserfahrung


Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz

Als spezialisierte Beratungsstelle bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Prüfung der EU-Insolvenz

  • Wohnsitzverlagerung mit Unterstützung vor Ort

  • Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen

  • Koordination mit Behörden und Gerichten im Ausland

  • Rückführungsplanung nach der Entschuldung

  • Langfristige Betreuung bis zur Anerkennung in Deutschland


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine EU-Insolvenz?
Je nach Land 12–18 Monate, deutlich schneller als das deutsche Verfahren.

Ist die EU-Insolvenz legal?
Ja – bei echtem Wohnsitzwechsel und korrektem Verfahren ist sie vollständig legal und wird in Deutschland anerkannt.

Muss ich dauerhaft im Ausland bleiben?
Nein – Sie müssen nur für die Dauer des Verfahrens glaubhaft und tatsächlich im Ausland wohnen.

Welche Länder empfehlen Sie aktuell?
Irland, Frankreich und Spanien sind derzeit die beliebtesten und rechtssichersten Staaten für EU-Insolvenzen.

Kann ich nach der Entschuldung wieder in Deutschland leben?
Ja – nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens können Sie ohne Einschränkungen zurückkehren.


Fazit: EU-Insolvenz – Ihre Chance auf einen echten Neuanfang

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

Die EU-Insolvenz ist eine legale, effektive und oft schnellere Alternative zur klassischen Privatinsolvenz in Deutschland. Sie bietet verschuldeten Personen eine reale Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei zu werden – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit unserer Erfahrung, unserem internationalen Netzwerk und einer rechtlich sicheren Vorgehensweise begleiten wir Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zur Entschuldung im EU-Ausland.

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