Europäische Insolvenz

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Die Europäische Insolvenz
Die EU-Insolvenz ist in der gesamten EU anerkannt und rechtskonform, zu 100%

Europäische InsolvenzDer legale Weg zur schnellen Schuldenfreiheit im EU-Ausland

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit geraten immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und ein zunehmender Druck durch Gläubiger treiben viele an ihre Grenzen. Für Betroffene, die in Deutschland keine realistische Chance mehr auf einen Neuanfang sehen, bietet die europäische Insolvenz (auch: EU-Insolvenz oder Auslandinsolvenz) eine attraktive und legale Alternative zur deutschen Privatinsolvenz.

In diesem umfassenden Beitrag erklären wir Ihnen, wie die europäische Insolvenz funktioniert, für wen sie geeignet ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum sich der Gang ins EU-Ausland in vielen Fällen lohnt. Zusätzlich erhalten Sie praxisnahe Informationen zum Ablauf, zur Wohnsitzverlagerung und zur rechtlichen Anerkennung in Deutschland.


Was ist die europäische Insolvenz?

Die europäische Insolvenz bezeichnet ein Insolvenzverfahren, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt wird, aber auch für deutsche Staatsangehörige zugänglich ist – vorausgesetzt, sie haben ihren Lebensmittelpunkt (COMI) rechtmäßig in das betreffende Land verlegt.

Das Verfahren ist durch die EU-Insolvenzverordnung (EU 2015/848) geregelt, welche die grenzüberschreitende Anerkennung von Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union sicherstellt. Die Restschuldbefreiung, die im Ausland erreicht wird, wird somit auch in Deutschland rechtlich anerkannt.

Ziel der europäischen Insolvenz:

  • Schnelle, rechtssichere Entschuldung

  • Verkürzte Verfahrensdauer im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz

  • Möglichkeit eines vollständigen wirtschaftlichen Neuanfangs

  • Schutz vor Pfändungen, Mahnungen und Inkassodruck


Warum europäische Insolvenz statt deutscher Privatinsolvenz?

In Deutschland dauert das Insolvenzverfahren im Regelfall drei Jahre, mit teils strengen Auflagen und langwierigen Prüfungen durch das Insolvenzgericht. Wer sich stattdessen für eine europäische Insolvenz entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen in nur 12 bis 18 Monaten schuldenfrei sein.

Vorteile auf einen Blick:

  • Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. Irland, Frankreich, Spanien)

  • Weniger bürokratische Hürden

  • Günstigere Verfahrenskosten

  • Weniger pfändbares Einkommen

  • Anerkennung in Deutschland nach EU-Recht


Voraussetzungen für eine europäische Insolvenz

Die wichtigste Voraussetzung für eine europäische Insolvenz ist die Wohnsitzverlagerung in das entsprechende EU-Land. Diese muss glaubhaft und rechtlich nachweisbar sein. Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest) muss im neuen Land liegen.

Das bedeutet konkret:

  • Hauptwohnsitz im EU-Ausland (mind. 6 Monate)

  • Mietvertrag, Strom- und Wasserrechnung, Bankkonto im Ausland

  • Soziale und wirtschaftliche Bindung zum neuen Staat (z. B. Arbeit, Vereinsmitgliedschaft)

  • Nachweis über ernsthafte Lebensverlagerung – keine Briefkastenadresse

Wer dies nachweisen kann, ist grundsätzlich berechtigt, in dem jeweiligen EU-Staat ein Insolvenzverfahren zu beantragen.


In welchen Ländern ist die europäische Insolvenz möglich?

Innerhalb der EU gibt es mehrere Länder, in denen ein Insolvenzverfahren besonders schuldnerfreundlich und effizient ist. Die beliebtesten Länder für eine europäische Insolvenz sind:

1. Irland

  • Restschuldbefreiung nach 12 Monaten

  • Schuldenfreiheit wird international anerkannt

  • Niedrige Lebenshaltungskosten

  • Ideal für Personen mit hoher Verschuldung

2. Frankreich

  • Verfahren dauert meist 12 bis 18 Monate

  • Keine langwierige Wohlverhaltensphase

  • Schulden werden teilweise automatisch erlassen

  • Gerichtliches Verfahren mit hoher Erfolgsquote

3. Spanien

  • Restschuldbefreiung nach ca. 18 Monaten

  • Geringe Verfahrenskosten

  • Besonders attraktiv für Selbstständige und Unternehmer

4. Portugal

  • Verfahren ebenfalls unter 18 Monaten möglich

  • Einfache Anerkennung der Schuldenlast

  • Gute Lebensqualität und geringe Mieten


Ablauf einer europäischen Insolvenz

Damit Ihre europäische Insolvenz erfolgreich verläuft, sind strukturierte Vorbereitung und erfahrene Begleitung durch Experten entscheidend.

Schritt 1: Beratung & Planung

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine europäische Insolvenz für Sie geeignet ist. Gemeinsam prüfen wir:

  • Ihre Schuldenhöhe und Gläubigerstruktur

  • Ihre Einkommenssituation

  • Welche EU-Länder am besten zu Ihrer persönlichen Lage passen

  • Ob Sie zur Wohnsitzverlagerung bereit sind

Schritt 2: Wohnsitzverlagerung

Wir helfen Ihnen dabei, einen legalen Wohnsitz im gewünschten EU-Staat aufzubauen:

  • Anmietung einer Wohnung

  • Anmeldung bei den Behörden

  • Eröffnung eines Kontos

  • Aufbau wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen

Schritt 3: Antragstellung im Ausland

Nach etwa 6 Monaten Aufenthalt im Zielland kann der Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Unser Team kooperiert mit lokalen Rechtsanwälten und begleitet Sie durch den gesamten Prozess:

  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen

  • Übersetzungen und beglaubigte Dokumente

  • Einreichung beim zuständigen Gericht

  • Betreuung während der Anhörung

Schritt 4: Verfahrensdurchführung

Je nach Land erfolgt die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens meist sehr unkompliziert. In vielen Fällen ist kein persönliches Erscheinen erforderlich – oder nur zu einer einzigen Anhörung.

Schritt 5: Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine gerichtliche Restschuldbefreiung. Diese ist gemäß EU-Recht auch in Deutschland voll anerkannt und kann bei Bedarf in das deutsche Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.

Schritt 6: Rückkehr nach Deutschland

Nach der erfolgreichen Entschuldung steht einer Rückkehr nach Deutschland nichts im Wege. Ihre Schulden sind erlassen – Sie starten vollständig schuldenfrei in Ihre neue Zukunft.


Risiken und wichtige Hinweise

Auch wenn die europäische Insolvenz viele Vorteile bietet, gibt es Risiken, die man nicht unterschätzen sollte:

  • Scheinumzüge werden nicht anerkannt – es droht die Rückweisung des Verfahrens

  • Ohne lokale Ansprechpartner sind viele Verfahrensschritte schwer umsetzbar

  • Sprachliche und kulturelle Unterschiede können die Abwicklung erschweren

  • Falsche oder unvollständige Angaben gefährden die Anerkennung in Deutschland

Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt von erfahrenen Beratern mit EU-Kompetenz begleiten. Wir arbeiten mit Partnerkanzleien im Ausland und stellen sicher, dass Ihr Verfahren rechtssicher, diskret und erfolgreich verläuft.


Für wen ist die europäische Insolvenz geeignet?

Die europäische Insolvenz eignet sich besonders für:

  • Stark verschuldete Privatpersonen, die in Deutschland keinen Weg mehr sehen

  • Selbstständige, deren Unternehmen insolvent ist

  • Freiberufler, die unter Zahlungsausfällen leiden

  • Ehemalige Unternehmer, die nach einer gescheiterten Existenzgründung Schulden tragen

  • Personen mit negativem Schufa-Eintrag, die wieder ein Leben ohne Gläubigerdruck führen möchten


Unsere Leistungen rund um die europäische Insolvenz

Als erfahrenes Beratungsunternehmen bieten wir Ihnen einen Rundum-Service:

  • Kostenlose Erstberatung – individuell, diskret, unverbindlich

  • Analyse Ihrer Schuldenlage und Gläubigerstruktur

  • Länderberatung – welches EU-Land ist für Ihre Situation ideal?

  • Komplette Unterstützung bei Wohnsitzverlagerung

  • Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten und Gerichten

  • Durchführung und Überwachung des Verfahrens

  • Begleitung bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung

  • Beratung zur Rückkehr nach Deutschland


FAQ – Häufig gestellte Fragen zur europäischen Insolvenz

Ist die europäische Insolvenz legal?
Ja, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Verlagerung des Lebensmittelpunkts nachweisbar ist.

Wie lange dauert das Verfahren?
Je nach Land zwischen 12 und 18 Monaten – oft deutlich kürzer als in Deutschland.

Muss ich dauerhaft im Ausland bleiben?
Nein, in der Regel genügt ein Aufenthalt von 6 bis 12 Monaten bis zur Verfahrensbeendigung.

Ist die Entschuldung auch in Deutschland gültig?
Ja, durch die EU-Insolvenzverordnung wird die Entscheidung im Ausland auch in Deutschland anerkannt.

Was kostet die europäische Insolvenz?
Die Kosten variieren je nach Land und Verfahren. Wir bieten transparente Festpreise und Ratenzahlungen.

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EU-Insolvenz: Ihr Weg zur schnellen Restschuldbefreiung im europäischen Ausland

Sind Sie überschuldet und suchen nach einer schnellen, rechtssicheren Möglichkeit, schuldenfrei zu werden? Dann ist die sogenannte EU-Insolvenz (auch: Auslandinsolvenz oder europäische Privatinsolvenz) eine attraktive Alternative zur deutschen Privatinsolvenz. Immer mehr Schuldner nutzen die Vorteile des europäischen Insolvenzrechts, um schneller zur Restschuldbefreiung zu gelangen – mit professioneller Beratung und rechtlicher Absicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die EU-Insolvenz wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu den Vorteilen gegenüber der deutschen Verbraucherinsolvenz.


Was ist eine EU-Insolvenz?

Die EU-Insolvenz bezeichnet das gerichtliche Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, das auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich ist. Durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ist das Verfahren innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.

Die Idee: Ein Schuldner mit Wohnsitzverlagerung in ein anderes EU-Land kann dort das lokale Insolvenzverfahren durchlaufen – unter Umständen deutlich schneller und mit weniger strengen Anforderungen als in Deutschland.

Vorteile der EU-Insolvenz

  • Schnellere Restschuldbefreiung (z. B. in England oder Irland früher nur 12 Monate möglich)

  • Weniger Bürokratie als in Deutschland

  • Geringere Anforderungen an Vermögensabgabe

  • Vollständige Anerkennung in Deutschland und der EU


Voraussetzungen für die EU-Insolvenz

Damit eine EU-Insolvenz rechtswirksam durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im EU-Ausland.

Der sogenannte COMI (Centre of Main Interest)

Der Lebensmittelpunkt, auf Englisch Centre of Main Interest (COMI), muss nachweislich in das entsprechende Land verlegt worden sein. Das bedeutet:

  • Meldung im EU-Ausland

  • Wohnsitzverlagerung für mindestens 6 Monate

  • Nachweis über wirtschaftliche und soziale Verbindungen (z. B. Mietvertrag, Bankkonto, Arbeitssuche, Mitgliedschaft in Vereinen usw.)

Weitere Voraussetzungen:

  • Überschuldung muss gegeben sein

  • Keine Aussicht auf vollständige Tilgung der Schulden

  • Ernsthafte Absicht, im neuen Land zu leben (kein „Scheinumzug“)

  • Nachweise über die bisherige finanzielle Situation (Schuldenverzeichnis)


In welchen Ländern ist die EU-Insolvenz besonders attraktiv?

Einige EU-Mitgliedstaaten bieten besonders schnelle und schuldnerfreundliche Insolvenzverfahren an. Die beliebtesten Zielländer für die EU-Insolvenz waren:

Irland

  • Restschuldbefreiung in der Regel nach nur 12 Monaten

  • Schuldnerfreundliche Regelungen

  • Anerkennung durch deutsche Gerichte

  • Guter Ruf innerhalb der EU

Frankreich

  • Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten

  • Kaum Pfändungen von Einkommen oder Vermögen

  • Geringere Kosten

Spanien & Portugal

  • Restschuldbefreiung ebenfalls oft nach 1 bis 1,5 Jahren

  • Lebenshaltungskosten vor Ort vergleichsweise niedrig

  • Ideal bei Schulden über 50.000 €


Ablauf einer EU-Insolvenz – Schritt für Schritt erklärt

Der Ablauf einer EU-Insolvenz ist in mehreren Phasen organisiert. Hier zeigen wir Ihnen, wie der Weg zur schuldenfreien Zukunft im EU-Ausland konkret aussieht.

1. Vorbereitung und Beratung

Bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Wir prüfen:

  • Ihre aktuelle Schuldenlage

  • Die Eignung der EU-Insolvenz

  • Welches Land die besten Bedingungen für Sie bietet

  • Risiken und Alternativen (z. B. deutsche Privatinsolvenz)

2. Wohnsitzverlagerung und Nachweis des COMI

Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in ein geeignetes EU-Land. Hierbei unterstützen wir Sie bei:

  • Anmeldung bei Behörden

  • Suche nach Wohnraum

  • Eröffnung eines Bankkontos

  • Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen

Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein, keine bloße Scheinadresse!

3. Insolvenzantrag im EU-Ausland

Nach einer Wartezeit von etwa 6 Monaten kann der Insolvenzantrag im neuen Land gestellt werden. Wir kümmern uns um:

  • Übersetzung aller relevanten Unterlagen

  • Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien

  • Erstellung und Einreichung des Antrags

4. Durchführung des Insolvenzverfahrens

Die Verfahren in den EU-Ländern sind meist deutlich schneller und einfacher als in Deutschland. Beispielsweise:

  • Keine langen Wohlverhaltensphasen

  • Kaum Mitwirkungspflichten

  • Kein Zwang zur Abtretung von Einkommen

5. Restschuldbefreiung

Nach wenigen Monaten (je nach Land 12 bis 18 Monate) wird die Restschuldbefreiung erteilt. Diese ist in ganz Europa, auch in Deutschland, rechtskräftig und vollstreckbar.

6. Rückkehr nach Deutschland

Nach erfolgreicher Entschuldung können Sie ohne rechtliche Einschränkungen nach Deutschland zurückkehren. Ihre Schulden sind erlassen, neue finanzielle Freiheit beginnt.


Risiken & Stolperfallen bei der EU-Insolvenz

Trotz ihrer Vorteile ist die EU-Insolvenz kein Selbstläufer. Es gibt rechtliche und praktische Hürden, die es zu beachten gilt.

Risiken im Überblick:

  • Scheinumzug führt zur Nichtanerkennung in Deutschland

  • Formfehler im Antrag gefährden das Verfahren

  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können Probleme verursachen

  • Aufenthaltsnachweis muss hieb- und stichfest sein

  • Anerkennung durch deutsche Gläubiger kann erschwert werden, wenn Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden

Unsere Lösung:

Mit einem erfahrenen Team und bewährten Kooperationspartnern vor Ort stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Nachweise rechtssicher dokumentiert sind.


Für wen lohnt sich die EU-Insolvenz besonders?

Die EU-Insolvenz eignet sich vor allem für:

  • Selbstständige mit hoher Schuldenlast

  • Personen mit gescheiterten Vergleichsversuchen

  • Menschen mit negativem Schufa-Eintrag, die einen Neuanfang anstreben

  • Unternehmer, die ihre Firma schließen mussten

  • Privatpersonen mit Wohnsitzverlagerung oder Auslandserfahrung


Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz

Als spezialisierte Beratungsstelle bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Prüfung der EU-Insolvenz

  • Wohnsitzverlagerung mit Unterstützung vor Ort

  • Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Übersetzungen

  • Koordination mit Behörden und Gerichten im Ausland

  • Rückführungsplanung nach der Entschuldung

  • Langfristige Betreuung bis zur Anerkennung in Deutschland


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine EU-Insolvenz?
Je nach Land 12–18 Monate, deutlich schneller als das deutsche Verfahren.

Ist die EU-Insolvenz legal?
Ja – bei echtem Wohnsitzwechsel und korrektem Verfahren ist sie vollständig legal und wird in Deutschland anerkannt.

Muss ich dauerhaft im Ausland bleiben?
Nein – Sie müssen nur für die Dauer des Verfahrens glaubhaft und tatsächlich im Ausland wohnen.

Welche Länder empfehlen Sie aktuell?
Irland, Frankreich und Spanien sind derzeit die beliebtesten und rechtssichersten Staaten für EU-Insolvenzen.

Kann ich nach der Entschuldung wieder in Deutschland leben?
Ja – nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens können Sie ohne Einschränkungen zurückkehren.


Fazit: EU-Insolvenz – Ihre Chance auf einen echten Neuanfang

Die EU-Insolvenz ist eine legale, effektive und oft schnellere Alternative zur klassischen Privatinsolvenz in Deutschland. Sie bietet verschuldeten Personen eine reale Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei zu werden – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit unserer Erfahrung, unserem internationalen Netzwerk und einer rechtlich sicheren Vorgehensweise begleiten wir Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zur Entschuldung im EU-Ausland.

EU-Insolvenzverordnung (2015/848)

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